Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Die Gemeinde Altenbuch wird zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Faulbach + frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Ausweisung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet nordöstlich der Hauptstraße" gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB gehört.

 

Abgabetermin für die Stellungnahme  ist der 04.09.2017.

 

Die Gemeinde möchte ein eingeschränktes Gewerbegebiet im am westlichen Ortsrand ausweisen. Die Beschränkung bezieht sich auf die mögliche Immissionswerte im Anschluss an ein allgemeines Wohngebiet und eines Mischgebietes.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Ausweisung eines Bebauungsplanes erfolgt parallel und dient der Betriebserweiterung der Fa. Kratzer. 


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die Planung der Gemeinde Faulbach als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Bedenken wurden seitens des Gemeinderates keine  geäußert.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0