Sitzung: 16.11.2017 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Bei der Wasserversorgung beginnt 2018 ein
neuer dreijähriger Kalkulationszeitraum. Gemäß der Kalkulation errechnet sich
für diesen Zeitraum eine Benutzungsgebühr von 4,26 €/m³ gegenüber dem aktuellen
Gebührensatz von 2,45 €/m³.
Bei der Entwässerungseinrichtung begann im
Jahr 2017 mit der Erhöhung der Entwässerungsgebühr auf 6,00 € ein neuer
Kalkulationszeitraum.
Im Anschreiben der Kommunalberatung auf
Seite 3 empfiehlt das Büro Dr. Schulte-Röder den Kalkulationszeitraum
abzubrechen und ab 2018 neu zu kalkulieren. Begründet wird dies mit der
erheblich gestiegenen Zins- und Tilgungszahlungen des Abwasserzweckverbandes,
welche von der Betriebskostenumlage bei der Kalkulation in Abzug gebracht
werden muss.
Leider wird nicht erwähnt, dass auch ab der
IST-Rechnung 2015 vom seinerzeitigen Mitarbeiter versehentlich das
Absetzungszeichen (-) vergessen wurde und dies bei der Fortführung der
Schätzungen der neuen Kalkulation nicht bemerkt wurde. Erst mit der
Datenerhebung der IST-Rechnung 2016 wurde der Fehler von einem neuen
Mitarbeiter festgestellt und mit der neuen Kalkulationsberechnung auch behoben.
Die genaue Ursache des Fehlers konnte im
Telefongespräch nicht geklärt werden, da sich der seinerzeitige Mitarbeiter
mittlerweile im Ruhestand befindet. Das Kommunalberatungsbüro entschuldigte
sich jedoch für den Fehler.
Demnach ergibt sich bei der
Entwässerungseinrichtung für den neuen Kalkulationszeitraum 2018-2020 nun eine
Benutzungsgebühr von 3,17 €/m³ gegenüber
dem aktuellen Gebührensatz von 6,00 €/m³.
Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken.
Aus diesem Grund wird für die
Wasserversorgung die Erhöhung des Gebührensatzes auf 4,26 €/m³ und für die
Entwässerungseinrichtung die Senkung des Gebührensatzes auf 3,17 €/m³ zum
01.01.2018 vorgeschlagen.
Der zweite Bürgermeister Adamek fragte nach, ob die höheren Einnahmen, welche aufgrund des Fehlers vorliegen, auf den neuen Kalkulationszeitraum übertragen werden.
Kämmerer Schlegel teilte dem Gremium mit, dass der Überschuss aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum in den neuen Zeitraum übertragen wird.
Stadtrat Piplat fand es ärgerlich, dass durch solch einen banalen Fehler wieder eine Änderung der Gebühren erfolgen muss. Eine gewisse Kontinuität der Gebühren wäre ihm lieber. Auch fand er der Unterschied zwischen der vom WZV eingekauften zu der mit den Bürgern abgerechneten Wassermenge sehr hoch. Dies ist auf die vielen Wasserrohrbrüche, vor allem im Altstadtbereich, zurückzuführen.
Um die Kosten für Wasserverluste zukünftig zu mindern wäre ein Ansatz für vorbeugende Maßnahmen erforderlich.
Auch Stadträtin Tauchmann fragte nach, ob eine solche Prüfung überhaupt möglich ist.
Bürgermeisterin Kappes erläuterte, dass bereits jetzt schon täglich die Wasserliefermenge vom WZV durch die Stadtwerke Wertheim kontrolliert wird. Sofern es Abweichungen von den Durchschnittswerten gibt, wird der Bauhof benachrichtigt.
Danach muss eine Fachfirma mit einer Lecksuche beauftragt werden. Wenn an der Oberfläche kein Wasser austritt ist, wird es schwierig die Bruchstelle zu finden.
Stadtrat Meyer merkte als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses an, dass diese Mehrkosten auch dem Ausschuss aufgefallen sind. Positiv ist die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters im Bauhof, sowie die Konzentrierung eines Mitarbeiters auf die Wasserversorgung der Stadt Stadtprozelten.
Nach Stadtrat Piplat solle man sich nicht nur auf die Indizien der Stadtwerke Wertheim verlassen. Seiner Meinung nach müssten durch technische Maßnahmen die Wasserleitungen turnusmäßig überprüft werden. Auch der Einbau von Zwischenzählern, sowie zusätzlicher Schieber um Schadensbereiche abgrenzen zu können wäre eine Lösung.
Frau Bürgermeisterin Kappes schlug vor zu einer weiteren Sitzung einen Fachmann, evtl. Herrn Wolf, Abteilungsleiter bei den Stadtwerken Wertheim, einzuladen.
Der Stadtrat
von Stadtprozelten nimmt die Gebührenkalkulation Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung zur Kenntnis.
Für den
neuen Kalkulationszeitraum 2018-2020 werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:
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Die
Verbrauchsgebühr des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers wird
ab dem 01.01.2018 auf 4,26 €/m³ zuzüglich 7 % MwSt. erhöht;
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Die
Einleitungsgebühr für Abwasser beträgt ab dem 01.01.2018 je Kubikmeter 3,17 €.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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12 |
12 |
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