Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit Schreiben vom 13.03.2017 legte die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Bei der Wasserversorgung beginnt 2018 ein neuer dreijähriger Kalkulationszeitraum. Gemäß der Kalkulation errechnet sich für diesen Zeitraum eine Benutzungsgebühr von 4,26 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 2,45 €/m³.

 

Bei der Entwässerungseinrichtung begann im Jahr 2017 mit der Erhöhung der Entwässerungsgebühr auf 6,00 € ein neuer Kalkulationszeitraum.

Im Anschreiben der Kommunalberatung auf Seite 3 empfiehlt das Büro Dr. Schulte-Röder den Kalkulationszeitraum abzubrechen und ab 2018 neu zu kalkulieren. Begründet wird dies mit der erheblich gestiegenen Zins- und Tilgungszahlungen des Abwasserzweckverbandes, welche von der Betriebskostenumlage bei der Kalkulation in Abzug gebracht werden muss.

Leider wird nicht erwähnt, dass auch ab der IST-Rechnung 2015 vom seinerzeitigen Mitarbeiter versehentlich das Absetzungszeichen (-) vergessen wurde und dies bei der Fortführung der Schätzungen der neuen Kalkulation nicht bemerkt wurde. Erst mit der Datenerhebung der IST-Rechnung 2016 wurde der Fehler von einem neuen Mitarbeiter festgestellt und mit der neuen Kalkulationsberechnung auch behoben.

Die genaue Ursache des Fehlers konnte im Telefongespräch nicht geklärt werden, da sich der seinerzeitige Mitarbeiter mittlerweile im Ruhestand befindet. Das Kommunalberatungsbüro entschuldigte sich jedoch für den Fehler.

 

Demnach ergibt sich bei der Entwässerungseinrichtung für den neuen Kalkulationszeitraum 2018-2020 nun eine Benutzungsgebühr von 3,17  €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 6,00 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken.

 

Aus diesem Grund wird für die Wasserversorgung die Erhöhung des Gebührensatzes auf 4,26 €/m³ und für die Entwässerungseinrichtung die Senkung des Gebührensatzes auf 3,17 €/m³ zum 01.01.2018 vorgeschlagen.

 

Der zweite Bürgermeister Adamek fragte nach, ob die höheren Einnahmen, welche  aufgrund des Fehlers vorliegen, auf den neuen Kalkulationszeitraum übertragen werden.

Kämmerer Schlegel teilte dem Gremium mit, dass der Überschuss aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum in den neuen Zeitraum übertragen wird.

 

Stadtrat Piplat fand es ärgerlich, dass durch solch einen banalen Fehler wieder eine Änderung der Gebühren erfolgen muss. Eine gewisse Kontinuität der Gebühren wäre ihm lieber. Auch fand er der Unterschied zwischen der vom WZV eingekauften zu der mit den Bürgern abgerechneten Wassermenge sehr hoch. Dies ist auf die vielen Wasserrohrbrüche, vor allem im Altstadtbereich, zurückzuführen.

Um die Kosten für Wasserverluste zukünftig zu mindern wäre ein Ansatz für vorbeugende Maßnahmen erforderlich.

 

Auch Stadträtin Tauchmann fragte nach, ob eine solche Prüfung überhaupt möglich ist.

 

Bürgermeisterin Kappes erläuterte, dass bereits jetzt schon täglich die Wasserliefermenge vom WZV durch die Stadtwerke Wertheim kontrolliert wird. Sofern es Abweichungen von den Durchschnittswerten gibt, wird der Bauhof benachrichtigt.

Danach muss eine Fachfirma mit einer Lecksuche beauftragt werden. Wenn an der Oberfläche kein Wasser austritt ist, wird es schwierig die Bruchstelle zu finden.

 

Stadtrat Meyer merkte als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses an, dass diese Mehrkosten auch dem Ausschuss aufgefallen sind. Positiv ist die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters im Bauhof, sowie die Konzentrierung eines Mitarbeiters auf die Wasserversorgung der Stadt Stadtprozelten.

 

Nach Stadtrat Piplat solle man sich nicht nur auf die Indizien der Stadtwerke Wertheim verlassen. Seiner Meinung nach müssten durch technische Maßnahmen die Wasserleitungen turnusmäßig überprüft werden. Auch der Einbau von Zwischenzählern, sowie zusätzlicher Schieber um Schadensbereiche abgrenzen zu können wäre eine Lösung.

 

Frau Bürgermeisterin Kappes schlug vor zu einer weiteren Sitzung einen Fachmann, evtl. Herrn Wolf, Abteilungsleiter bei den Stadtwerken Wertheim, einzuladen.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Gebührenkalkulation Wasserversorgungs- und  Entwässerungseinrichtung zur Kenntnis.

Für den neuen Kalkulationszeitraum 2018-2020 werden die Gebühren wie folgt festgesetzt:

-        Die Verbrauchsgebühr des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers wird ab dem 01.01.2018 auf 4,26 €/m³ zuzüglich 7 % MwSt. erhöht;

-        Die Einleitungsgebühr für Abwasser beträgt ab dem 01.01.2018 je Kubikmeter 3,17 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0