Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Email vom 13.11.2017 bittet das Planungsbüro Dietz + Partner für die Gemeinde Schollbrunn um eine Stellungnahme bis zum 08.12.2017.

 

Bei der Überplanung handelt es sich um die Umwidmung des bestehenden Baugebietes durch die Veränderung der tatsächlichen Nutzung.

Zum einen wird mit Reduzierung der Bettenanzahl von 40 auf 12 die Hotelnutzung eingeschränkt. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Ausübung freier Berufe, einen kleinen Hotelbetrieb und Wohnen im Baugebiet zu ermöglichen. Die bisherige Widmung grenzt die Wohnnutzung ein und schließt die Ausübung freier Berufe aus.

 

Zusätzlich wird die Abgrenzung des Baugebietes an die bestehende Grundstücksgrenze des Flurstückes Fl.-Nr. 539, Gemarkung Schollbrunn, angepasst (Erweiterung des Geltungsbereiches). Ein Teilstück des Sondergebietes auf Fl.-Nr. 566/5 entfällt.

Bei der Änderung des Bebauungsplanes mit geringfügiger Erweiterung des Geltungsbereiches soll in besonderem Maß den Belangen von Natur und Landschaft Rechnung getragen werden. Deshalb wird im Rahmen der Bebauungsplanung eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Gemeinde Schollbrunn 6. Änderung FNP von SO „Hotel“ in MI „Herrengrund“ .

 

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

1. Umwandlung des Sondergebietes „Hotel“ in das beschränktes Mischgebiet MI (b) „Herrengrund“,

2. Erweiterung des Baugebietes MI (b) um 900 m² durch Anpassung an den Grenzverlauf des Grundstücks Fl.-Nr. 539,

3. Anpassung öffentliche Verkehrsflächen an den Bestand des Grundstücks Fl.-Nr. 576/1 und Verlagerung von 680 m² Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 539,

4. Umwandlung von 350 m² Sondergebietsfläche in Erschließungsfläche und Straßenbegleitgrün (Tlf. von Fl.-Nrn. 198),

5. Ergänzung von 540 m² Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Tlf. von Fl.-Nr. 539) durch Erweiterung des Mischgebietes,

6. Aufnahme von Ergänzungen zum Artenschutz,

7. Anpassung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen.

 

Die sonstigen Festsetzungen und Hinweise im rechtsgültigen Bebauungsplan bleiben von der 1. Änderung des Bebauungsplans unberührt und gelten weiter.

Der Umweltbericht liegt als Bestandteil der Begründung bei.

Es handelt sich um einen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB mit Städtebaulichem Vertrag.


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und  1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Hotel“ mit Umbenennung in „Mischgebiet Herrengrund“ der Gemeinde Schollbrunn zur Kenntnis.

 

Es wurden keine Einwände/Bedenken vorgebracht:


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0