Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Nachdem dieser TOP in der Sitzung vom 25.01.07 zurückgestellt wurde, nahm Kämmerer Freund zu den seinerzeit aufgeworfenen Fragen des Stadtratsgremiums Stellung.

 

Kalkulationen im Gebührenbereich werden seiner Einschätzung nach zu ca. 80% im Landkreis durch das Kommunalbüro Röder vorgenommen. Es rechne sich für die Kommune nicht für die nur einmal jährlich bzw. in noch größeren Abständen vorzunehmenden Kalkulationen eine entsprechende Software vorzuhalten.

Auf die Kalkulationen selbst eingehend erklärte er, welche einzelnen Kostenstellen und Fakten zur Kalkulation herangezogen werden. Als Kämmerer sei er außerdem gehalten, dem Stadtrat die im Rahmen der Kalkulation ermittelten Gebühren als Vorschlag zur Neufestsetzung zu unterbreiten, da nur damit eine Kostendeckung zu erzielen sei. Es bleibe jedoch dem Stadtrat vorbehalten, im Rahmen seiner eigenen Entscheidungsfindung, von den Vorgaben abzuweichen.

 

Der Kämmerer wies außerdem darauf hin, dass den z.Zt. geltenden Friedhofsgebühren eine Kalkulation aus dem Jahre 1993 zu Grunde liegt und die Gebühren seit 1994 nicht mehr erhöht wurden.

 

In der sich anschließenden Diskussion sprachen sich sowohl 2. Bgm. Tauchmann als auch Stadtrat Schnellbach für die Einbeziehung des Ruheforstes in die Kalkulation für das Bestattungswesen der Stadt aus. Durch die im Ruheforst zu erwartenden Einnahmen könne sicherlich ein Ausgleich bei den beiden anderen Friedhöfen in Stadtprozelten und Neuenbuch ermöglicht werden.

 

Mit der Einführung der kaufmännischen Buchführung sehen sowohl Stadtrat Haider als auch Bgmin. Kappes die Möglichkeiten einer besseren Transparenz als auch Kalkulationen in Eigenverantwortung durchzuführen.

 

Abweichend von den im Rahmen der Kalkulation ermittelten Gebührensätzen schlugen Stadträte Roth und Betz eine moderate Erhöhung der bisherigen Grabstätten- und Benutzungsgebühren vor.

 

In Sachen Ruheforst vertrat Stadträtin Kappes die Auffassung, dass die Einnahmen des Ruheforstes eigentlich der Waldbewirtschaftung gut zu zurechnen seien.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende Grabstättengebühren für die Friedhöfe in Stadtprozelten und Neuenbuch (ausgenommen „Ruheforst Südspessart“)  und die Gebühren für die Leichenhäuser/Aussegnungshalle wie folgt neu festzusetzen:

 

Kindergrab                                                                                         80,00 €

 

Einzelgrab (eine Grabstelle)                                                            200,00 €

 

Einzelgrab (zwei Grabstellen)                                                          400,00 €

 

Doppelgrab (zwei Grabstellen)                                                       400,00 €

 

Doppelgrab (vier Grabstellen)                                                         800,00 €

 

Gräber an der Kreuzigungsgruppe                                     900,00 €

 

Urnengrab (eine Grabstelle)                                                            200,00 €

 

Urnengrab (zwei Grabstellen)                                                          300,00 €

 

Urnenkreisel                                                                                 1.000,00 €

 

Benutzungsgebühr für das Leichenhaus und/oder

Aussegnungshalle je Benutzungsfall                                               150,00 €

 

 

Die Gebührenerhöhungen sollen zum 01.07.2007 in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderungssatzung zu erstellen.

 

Die Verwaltung wird außerdem angehalten, im Jahre 2010 eine neue Kalkulation vorzulegen.        


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

10

9

1