Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) hat der Gemeinderat einen Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen und dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen.
Die Verwaltung macht den Vorschlag Gerhard Freund als Wahlleiter und Christian Schlegel als dessen Stellvertreter zu berufen.
Außerdem schlägt die Verwaltung aufgrund der Anzahl und Größe der Stimmzettel als Abstimmungsraum die Stadthalle vor. Hier ist es möglich, mehr einzelne Tische und größere Sichtschutzwände aufzustellen.
Der Stadtrat beruft Herrn Gerhard Freund als Wahlleiter und Christian Schlegel als dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl 2008.
Der Stadtrat beschließt, für Stadtprozelten die Stadthalle und für Neuenbuch wie gehabt das ehemalige Rathaus als Abstimmungsräume für die Kommunalwahl 2008 festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |