Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Gemäß §17 Abs. 1.1 der VOB/A kann eine Ausschreibung aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.

 

Seitens des Ing.-Büros wird empfohlen, die Ausschreibung aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenschätzung aufzuheben und eine neue beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 

Das Submissionsergebnis betrug                         46.858,99 €

Die Kostenschätzung belief sich auf                       21.592,68 €

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt gem. § 17 Abs. 1.1 der VOB/A die Ausschreibung „Heizungs- und Sanitärarbeiten zum Anbau am alten Rathaus Stadtprozelten BA 2“ – (Submission 20.02.2018) aufgrund der erheblichen Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenschätzung aufzuheben und eine neue beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0