Sitzung: 08.03.2018 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0
Den
Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die
Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018 übermittelt.
Kämmerer
Christian Schlegel verlas dem Gremium mit Zuhörern die Vorbemerkungen zum
Haushaltsplan und anschließend die nachfolgende
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2018
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 820.700
Euro und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 2.373.000
Euro ab.
§ 2
Für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 €
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 663.800,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2017 auf 231 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.873,59 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll
wird auf
13.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2017 auf 231 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 56,28 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 135.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
7 |
7 |
0 |