Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018 übermittelt.

 

Kämmerer Christian Schlegel verlas dem Gremium mit Zuhörern die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan und anschließend die nachfolgende

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2018

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 820.700  Euro und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.373.000  Euro ab.

 

§ 2

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            663.800,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2017 auf 231 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.873,59 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll wird auf                                                      13.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2017 auf 231 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 56,28 € festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  135.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

7

7

7

0