Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Der Geltungsbereich des Fördergebietes soll erweitert werden.

 

Seitens Bgm. Amend wurden die Hauptverkehrsstraßen als Fördergebiet angeregt:

 

Spessartstraße

Hauptstraße

 

Die Hauptstraße ist zu beschränken, da hier einige Grundstücke bereits in einem Bebauungsplan rechtsverbindlich überplant wurden und dadurch eine bessere Rechtsqualität aufweisen. Zudem wurden diese Grundstücke bereits durch den jeweiligen BPlan entwickelt.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, den Geltungsbereich des Förderprogramms zur Innentwicklung wie folgt zu erweitern:

Spessartstraße sowie Teile der Hauptstraße (ohne die bereits überplanten Gebiete im Bereich See- und Schnackenwiesen, Trieb-Steinbrunnäcker sowie Sau- und Sandäcker II).

 

Die Fördersatzung wird hiermit wie folgt geändert:

  1. Änderung der Fördersatzung der Gemeinde Altenbuch auf Grundlage der Allianzvereinbarung Südspessart zur Förderung der Innenentwicklung

Die Gemeinde Altenbuch erlässt folgende Änderungssatzung zur Fördersatzung der Gemeinde Altenbuch aufgrund der Allianzvereinbarung Südspessart zur Förderung der Innenentwicklung vom 06.12.2016:

§ 1 Änderung des § 1 Abs. 1  Geltungsbereich – Nutzungsdauer – Förderanspruch

(1) Der räumliche Geltungsbereich ist auf den Bereich Kirchstraße, Am Nußrain , Am Wingert , Spessartstraße sowie Teile der Hauptstraße  (ohne die bereits überplanten Gebiete im Bereich See- und Schnackenwiesen, Trieb-Steinbrunnäcker sowie Sau- und Sandäcker II)   beschränkt. Jeweils ein Lageplan über den Geltungsbereich (grün eingefärbte Fläche) ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 16.04.2018 in Kraft.

Altenbuch, 19.03.2018

                                                                                                                                (Siegel)

Amend Andreas, 1. Bürgermeister

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0