Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

 

Bürgermeister Amend erläuterte dem Gremium eine kurze Zusammenfassung über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2018. Dazu lobte er die gute Zusammenarbeite mit dem Kämmerer der VGem. Stadtprozelten.

 

Anschließend verlas Kämmerer Herr Schlegel die Haushaltssatzung 2018.

 

Den Gemeinderatsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.

 

Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bis Mitte März 2018 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Zum Haushaltsplan nachfolgend die:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2018

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    2.225.900 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      1.686.400 € ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 280.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         390 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf   370.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

Er nimmt die Forstschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0