Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Höllgrund“.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

 

Geplant sind zwei Schleppgauben (Dachneigung 35° Grad); Schleppgauben sind erst ab einer Dachneigung von 38 ° erlaubt.

 

Lt. Anmerkung des Planers wurden bereits in der Nachbarschaft Schleppgauben errichtet.

 

Hierfür wäre eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Höllgrund“ notwendig.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Schreck Joachim, Leichgasse 14, 97901 Altenbuch zur Errichtung zweier Schleppgauben und Dachgeschossausbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 2174, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der geringeren Dachneigung für die Errichtung von Schleppgauben wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Höllgrund“ erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0