Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans überein:

 

Dachneigung: vorgeschrieben 25-38°; geplant: 23°

 

Traufhöhe Garage: vorgeschrieben talseitig 4,80m, bergseitig 2,50m

Geplant: bergseits 3,0m und talseitig 5,24m

 

 

Die Garage wird der Nachbargarage angepasst. Aufgrund der steilen Hanglage erhöht sich die talseitige Traufhöhe.

 

Hierfür müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Familie Steigerwald Doris und Uwe, Fliederweg 1, 63843 Niedernberg zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 111/32, Gemarkung Unteraltenbuch, zu.

 

Hinsichtlich der Unterschreitung der Dachneigung, sowie der Überschreitung der Traufhöhe bei der Garage wird gem. §31 Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0