Sitzung: 28.03.2018 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 0
Der zu diesem TOP anwesende Kämmerer, Herr Schlegel, gab in diesem Zusammenhang seinen Wechsel zu seinem neuen Arbeitgeber der Gemeinde Dorfprozelten bekannt und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit.
Vors. Bieber gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.
Zum Haushaltsplan wird auf die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018 verwiesen.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes –
BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 223.300 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit 52.900
Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 192.300,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt.
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2017 auf 93 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.078,49 € festgesetzt.
Investitionsumlage
Der durch Beiträge und
sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird
auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 35.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
5 |
5 |
5 |
0 |