Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 0

Der zu diesem TOP anwesende Kämmerer, Herr Schlegel, gab in diesem Zusammenhang seinen Wechsel zu seinem neuen Arbeitgeber der Gemeinde Dorfprozelten bekannt und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit.

 

Vors. Bieber gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

Zum Haushaltsplan wird auf die ausgehändigten Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018 verwiesen.

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2018

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit           223.300  Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               52.900  Euro

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

Betriebskostenumlage

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            192.300,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2017 auf 93 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.078,49 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                      0,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  35.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten/Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

5

5

5

0