Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Birkholz begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Hanauer vom hydrogeologischen Institut Büro HG in Hanau, welche den Probebetrieb der Brunnen fachtechnisch begleiten.

 

Herr Dr. Hanauer berichtete anhand der dem Protokoll beiliegenden Präsentation die Entwicklung des Grundwassers im Einflussbereich des Zweckverbandes, den Bau des Einleitbrunnes mit fester Zuleitung im freien Gefälle, sowie der Ergebnisse aus den Messungen seit dem Betrieb ab Februar 2017. Das Ergebnis ist nach seiner Darstellung sehr zufriedenstellend, d.h. ein großer Teil des eingeleiteten Quellwassers wird dem Brunnen 2 zugeführt und erhöht mittlerweile den Grundwasserspiegel.

 

Bürgermeister Amend kann der positiven Einschätzung nicht folgen. Nach seiner Meinung ist es sehr bedenklich einerseits 253.000 m³ Quellwasser bei einer Einleitmenge von 8 l/s über den neuen Einleitbrunnen dem Grundwasser zuzuführen, anderseits 327.000 m³ Wasser für die Versorgung der Einwohner des Südspessarts zu entnehmen. Bei diesem Verhältnis verlässt man sich zu sehr auf das einzuleitende Quellwasser. Sobald dieses nicht mehr vorhanden ist, müsse man wieder in einen neuen Brunnen investieren, welcher nach Aussage eines befragten Geologen nicht in naher Umgebung gebohrt werden dürfte.

 

Dr. Hanauer kann die Bedenken nicht teilen, denn seit Jahrzehnten ist die Quellschüttung nie unter 12-13 l/s gefallen. Des Weiteren kommen die 8 l/s Einleitmenge nicht zu 100 % beim Brunnen 2 an. Nur ein Teil kommen tatsächlich dort an, ein weiterer Teil füllt den Grundwasserspeicher auf, der Rest fließt in Richtung Faulbach ab. Weiterhin hat der Verband auch noch den Brunnen 1 im Betrieb, welcher das Wasser aus einem höher gelegenen Grundwasserquartär fördert.

 

Auf die Aussage, dass keine weiteren Brunnen gebohrt werden könnten, teilte Herr Hanauer mit, dass außerhalb der 50 m-Zone durchaus weitere Brunnen gebohrt werden könnten, was aber aktuell nicht erforderlich ist.

Dr. Hanauer bat das Gremium auf das neue Grundwassermodell im nächsten Jahr zu warten, welches für die Beantragung einer gehobenen Genehmigung erforderlich ist. Hiermit könnten Fragen zu evtl. weiteren Brunnen oder zum Erreichen des ursprünglichen Grundwasserspiegels ohne größeren Aufwand beantwortet werden.