Sitzung: 12.04.2018 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Nach dem Verlesen der Vorbemerkungen beantwortete Kämmerer Schlegel einzelne Fragen zum Haushaltsplanentwurf. Im Anschluss verlas er die nachfolgende
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2018
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.041.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 353.500 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2018 bis einschl. 31.12.2018 1,85 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 25.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |