Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2018, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ausgehändigt. Hierzu wird durch die Vorsitzende Frau Bgm.‘in Claudia Kappes Bezug genommen.

 

Die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bereits bis zum 16.03.2018 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden.

 

Die Vorberatung des Haushalts durch den Finanzausschuss der Stadt Stadtprozelten fand am 20.03.2018 statt.

 

Es folgten die Stellungnahmen der Fraktionen:

 

Stadtrat Walter Adamek stellte fest, dass der Rahmen nicht sonderlich weit gesteckt sei, in dem man sich bewegen könne. Dies habe zur Folge, dass der Stadtrat Schwerpunkte setzen müsse, Projekte zurückstellen und andere über mehrere Jahre stecken müsse.

 

Einen bedeutenden Einnahmefaktor bilden die Fördermittel, die es jedoch nur für Projekte gäbe. Nicht vergessen dürfe man die Aufgaben, die die Stadt Stadtprozelten alleine aus dem Haushalt zu stemmen habe. Er dankte alle Mitarbeiter der städtischen Einrichtungen: Verwaltung, Bauhof, Kindergarten und Feuerwehr, für das gezeigte Engagement.

 

Die städtischen Einrichtungen Bauhof, Feuerwehr und Kindergarten stünden dynamisch in einer Weiterentwicklung. Die Ausstattung und Ausrüstung müsse bedarfsgerecht und funktional sein. Dafür sei schon viel geleistet worden und weitere Investitionen stünden bei allen Einrichtungen an. Die seien im diesjährigen Haushalt enthalten und finanzierbar, auch wenn sie im Vorfeld teilweise kontrovers diskutiert werden mussten.

 

Im Namen der CSU-Fraktion empfahl Walter Adamek die Zustimmung für den vorgelegten Haushalt.

 

Stadtrat Hartmuth Piplat stellte die Frage, ob es sich bei dem Haushalt 2018 um einen guten Haushalt handele. Er kam zu dem Ergebnis, es passe.

 

Die Stadt Stadtprozelten könne im Vergleich zu anderen Kommunen nicht mit Überschüssen rechnen. Vielmehr müsse man auf die vorausbezahlten Planungskosten Hochwasserschutz zurückgreifen. Das tue weh, so Stadtrat Piplat. Er habe in der Finanzberatung deshalb gebeten zu prüfen, ob zweckgebundene Rücklagen für den Hochwasserschutz gebildet werden können.

 

Herr Piplat sah Nachholbedarf in den Infrastrukturmaßnahmen der Stadt Stadtprozelten. Dass diese Maßnahmen ergriffen werden können, trotz der finanziellen Basis, sei eine Leistung. Deshalb könne man auch nicht von einem schlechten Haushalt sprechen. Er richtete seinen ausdrücklichen Dank an alle Beteiligten und empfahl ebenfalls die Zustimmung für den Haushalt 2018.

 

Frau Bgm.‘in Claudia Kappes erklärte, dass die Stadt Stadtprozelten im Vergleich zu anderen Kommunen über keine großen Gewerbesteuereinnahmen verfüge. Jedoch könne die Stadt beachtliche Überschüsse aus dem Forstbetrieb erwirtschaften, auf die andere Kommunen neidisch blicken würden.

 

Stadtrat Frank Schwind betonte in seiner Stellungnahme zum Haushalt, dass er manche Investitionen kritisch sehe, manche positiv. Er lobte die Verwaltung für die Ausarbeitung des Haushalts.

 

Im Anschluss verlas Kämmerer Christian Schlegel die Beschlussvorlage mit der Haushaltssatzung.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2018

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.204.400 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.839.500 € ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 125.000 € festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag  für Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 380.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           390 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 530.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan, sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

Er nimmt die Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 


Stadtrat Rainer Kroth verlies während der Verlesung der Beschlusses und während der Abstimmung (von 20:27 Uhr bis 20:30 Uhr) den Sitzungssaal.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0