• Der Vorsitzende Dietmar Wolz berichtete, dass das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Gesetz verpflichtet sei, alle Veränderungen vermessungstechnisch zu erfassen und im Liegenschaftskataster auszuweisen. Aus diesem Grund wurden am 31.01.2018 an den neu geschaffenen Gebäuden, Filtratspeicher, dem Gebäude für den Bandeindicker sowie weitere kleinere Anbauten am Gebäudebestand, die nötigen Gebäudeeinmessungen durchgeführt. Die Kosten belaufen sich dabei auf 380,16 €.

 

  • Nachdem bereits mehrfach, letztmals in der Zweckverbandssitzung am 19.12.2017, über das Problem eines offenen Schachtdeckels nach unwetterartigen Regenfällen im Bereich von privaten Gartenanlagen im Mainvorland von Dorfprozelten berichtet wurde, habe man nach Möglichkeiten zur Problemlösung in diesem Bereich gesucht, so der Vorsitzende. Dabei sei man in Absprache mit H. Fiederling von ABW zu dem Ergebnis gekommen, dass es hier nur Sinn mache, wenn man bei diesem Kanalschacht eine Erhöhung durchführe. Da sich der Standort auf privaten Grund befinde, habe der Vorsitzende die Eigentümer über diese angedachte Veränderung informiert. Einer Erhöhung wurde durch den Eigentümer zugestimmt, sodass H. Fiederling alles weitere veranlasst habe. Nach Abschluss müsse nun noch geklärt werden, ob es Sinn mache, das umliegende Gelände optisch mit Mutterboden anzugleichen.

 

  • Wie bereits aus der Ladung zur Zweckverbandsversammlung unter TOP 2 ersichtlich, habe sich im Bereich des Ingenieurbüros bdh einiges verändert. Näheres dazu gebe es eventuell im TOP „Bericht Ing.büro TTBH“ oder später im NÖ-Teil der Verbandssitzung.

 

  • Bei einem internen Gesprächstermin der Verantwortlichen des AZV mit H. Fiederling von ABW wurden Probleme in Bezug auf Geruchsbelästigung, große Mengen an Kanalspülgut und diverse Schadstoffe die an der Kläranlage ankommen besprochen. Dabei wurde vereinbart, dass punktuell Probennehmer in öffentliche Schächte eingesetzt werden. Die Proben sollen auf verschiedene Parameter untersucht und die Ergebnisse fortlaufend dokumentiert werden. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten soll dies über einen mehrwöchigen Zeitraum durchgeführt werden. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werde man dies in einer weiteren Zusammenkunft erläutern.

 

In Bezug auf das Thema „große Mengen an Kanalspülgut und Geruchsprobleme“ sei man überein gekommen, dass man in der heutigen Verbandsitzung, alle Mitglieder nochmals auf die Wichtigkeit der regelmäßigen Reinigungs- und Spülmaßnahmen im gemeindlichen Kanalnetz und die dabei bestehende Eigen Überwachung Verordnung- Bayern hinweisen solle.

Werden die Ablagerungen nicht in den notwendigen Intervallen entfernt, können gravierende Probleme auftreten. Diese können ganze Gebiete betreffen und erhebliche Kosten für alle Mitgliedkommunen verursachen. Um das zu vermeiden und die einwandfreie Betriebsfähigkeit der Kanäle zu erhalten, seien regelmäßige Reinigungsarbeiten unerlässlich.

Daher richtete der Vorsitzende seine abschließende Bitte an alle Verantwortlichen der einzelnen Mitgliedgemeinden des AZV, diese Arbeiten in regelmäßigen Abständen in allen Gemeinden durchzuführen.

 

  • Bei einem weiteren Gesprächstermin am 17.01.2018 in der VGem, wurden Probleme im Bereich Elektrotechnik, Kläranlage und Pumpwerke kritisch angesprochen und diskutiert. Anwesend waren dabei Vertreter des AZV, der ABW sowie H. Kleinschrodt als Planungsverantwortlicher und H. Peters von der Fa. HBS.

Bei diesem Gespräch wurden von den Mitarbeitern der ABW alle bisherigen Probleme, wie mangelnde Kommunikation, schlechte Arbeitsausführung im Zusammenhang mit der Fa. HBS usw. angesprochen. Die Firma sicherte abschließend zu, dass alle angesprochenen und im Protokoll vermerkten Punkte, wie im Gespräch vereinbart, zur Zufriedenheit des Abwasserzweckverbandes abgearbeitet werden. Im Gegenzug werde der AZV, alle derzeit auf Eis gelegten finanzielle Forderungen nach Fertigstellung und anschließender Abnahme zeitnah begleichen.

 

  • Mit Schreiben der Abwasserbeseitigung Wertheim vom 26.04.2018 wurde der AZV folgendes zum Betriebsführungsvertrag mitgeteilt, dass es zu einer Rückzahlung kommt. Vorsitzender Dietmar Wolz verlas das Schreiben vom 26.04.2018.

Die Rückzahlung bezieht sich nur auf den bestehenden Betriebsführungsvertrag. Dadurch habe ABW auch das bei der Vertragsunterzeichnung zugesagte eingelöst, dass bei niedriger ausfallenden Kosten, der AZV immer mit einer Rückzahlung rechnen könne.

 

Was aber letztendlich noch viel höher honoriert werden müsse, sei die Tatsache, dass der ABW dem AZV bei der gesamten Kläranlagensanierung, sowie allen weiteren fachlichen Fragen und den vielen damit verbundenen Stunden ihrer damit beschäftigten Personen nie in Rechnung gestellt habe.

Der Vorsitzende richtete deshalb seine Bitte an H. Rutschmann, den Dank dafür an ABW und alle Verantwortlichen des Unternehmens weiter zu geben.

 

Im Anschluss an den Bericht des ersten Vorsitzenden erfolgten einige Anfragen.

 

Andreas Amend erkundigte sich, wie der Stand der bisherigen Reklamationen verlaufen und ob inzwischen alles erledigt sei. Der Vorsitzende erklärte, dass man den aktuellen Stand aus den internen Protokollen ersehen könne und eine endgültige Abnahme noch nicht stattgefunden habe. Erst wenn alles erledigt sei, fände eine Komplettabnahme statt.

 

Roland Weber ergänzte, dass die Zusammenarbeit mit der ABW ein Glücksfall für den AZV sei. Ohne die fachliche Unterstützung hatte der AZV die Sanierung der Kläranlage nicht schultern können.

 

In Ergänzung des Themas zur Spülung der Kanäle, erkundigte sich Herr Volker Frieß, wie diese funktioniere. Herr Rutschmann erklärte, dass bei einer ordnungsgemäßen Spülung der Dreck auch gleichzeitig herausgesaugt werde und über die Annahmestation für Kesselwagen an der Kläranlage entsorgt werden könne. Das Kanalspülgut dürfe nicht in die Kläranlage gelangen.