Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Verbandsvorsitzende führte aus, dass beim Bauvorhaben in Neuenbuch infolge der Witterungseinflüsse größere Wasseransammlungen im Baubereich gegeben waren. Er wurde kurzfristig vor die Frage gestellt, Baustillstandskosten in Höhe von monatlich 40.000,00 € in Kauf zu nehmen oder die Arbeiten unter Durchführung einer Spundung weiterzuführen. Das vor Ort gewesene Gewerbeaufsichtsamt hätte ansonsten die Bauarbeiten sofort eingestellt.

 

Herr Schebler vom Ing.-Büro BRS fügte dem ergänzend hinzu, dass ein Wassereintritt von 3m Höhe in der Baugrube zu verzeichnen war. Die Grabenwände sind eingerutscht. Lt. Bodengutachten wurde im Sommer 2006 kein Wasserzufluss festgestellt. Aus diesem Grund wurde auch eine Ausschreibung der Bauarbeiten im Doppelgleitschienenverbau vorgesehen. Das Leistungsverzeichnis enthalte jedoch die Eventualposition Spundung so dass die Preise für dieselbe bereits vorhanden waren.

Er bestätigte die Aussagen des Verbandsvorsitzenden wonach für die an der Baustelle vorhanden Gerätschaften seitens der Baufirma Vorhaltekosten von monatlich 40.000,00 € geltend gemacht wurden. Ein Baustillstand von 2 Monaten wäre deshalb viel teuerer gekommen als die Spundung.

 

Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Fuchs machte geltend, dass gerade zur Feststellung der Bodenverhältnisse ein Gutachten eingeholt wurde. Er verstehe deshalb nicht, dass nun eine Spundung zur Ausführungen gelangen müsse.

 

Herr Schebler erklärte hierzu, dass bei einer Aufnahme der Spundung in die Ausschreibung aber Nichtausführung derselben die Firma auf entgangenen Gewinn hätte Klagen können. Die Ausschreibung musste nach den vorhandenen und festgestellten Gegebenheiten erfolgen.

 

Herr Dipl.-Ing. Hansel vom Geotechnischen Institut Prof. Dr. Magar + Partner aus Würzburg erklärte, dass man bei dem Schürfen im Sommer 2006 erst in 5 m Tiefe einen kleinen Wasserzufluss feststellen konnte. Es wurde aber im Gutachten darauf hingewiesen, dass mit Schichtwasserzutritten gerechnet werden muss. Hätte man einen Winter mit Schnee und Frost gehabt, wäre sicherlich kein Wasserzufluss zu verzeichnen gewesen.

 

Auf die Anfrage nach der Höhe der zu erwartenden Mehrkosten bezifferte Herr Schebler dieselben mit ca. 60.000,00 € für die Spundung.

 

Zur Anfrage von Bgm. Weiner, ob nicht ein Versicherungsfall vorliege, erklärte Herr Dipl.-Ing. Hansel, dass im Gutachten, wie bereits ausgeführt, auch die Möglichkeit eines Wasserzutrittes bei Starkregenfällen hingewiesen wurde.

 

Der Verbandsvorsitzende wies weiterhin darauf hin, dass das Bodengutachten seitens des Verbandes nochmals überprüft werde.

An Herrn Schebler richtete er die Bitte, Möglichkeiten auszuloten um über Kosteneinsparungen im Rahmen des ausgeschriebenen Gesamtpreises zu bleiben.


Die Verbandsversammlung stimmt der Spundung beim Umbau des RÜB Neuenbuch durch die Fa. Brand aus Rieneck mit Kosten von 56.000,00 € netto zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

12

12

0