Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Der Stadtrat von Stadtprozelten nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

2. Bgm. Adamek verlas die Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Am Dreispitz“ (GE-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Es ist ein Pultdach (bereits vorhanden) gewünscht; der BPlan sieht Satteldach, Flachdach bzw. Scheddach vor.

 

Hierfür müsste eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.

 

Stadtrat Johne sprach sich dafür aus, die Erweiterung zu unterstützen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Behl Erhard und Elisabeth, Weinweg 13, 97906 Faulbach zur Erweiterung von Lagerhallen auf dem Grundstück Fl.Nr. 653 und 656, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Dachform (Pultdach) wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Dreispitz“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0