Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mehrfach kritisiert wurde das Parkverhalten am Ende der Neuenbucher Straße Richtung Wildensee. Aufgrund der geringen Straßenbreite ist bei parkenden Fahrzeugen eine Durchfahrt von Holztransport-LKW oder Traktoren vor allem am Wochenende kaum möglich. Immer wieder kommt es zu massiven Behinderungen in diesem Bereich. Gleichzeitig stehen den Anwohnern öffentliche Parkflächen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.

 

Grundsätzlich sind die Gebote und Verbote der Straßenverkehrsordnung (§ 12 StVO) ausreichend, um den Verkehr in einer reinen Anliegerstraße zu regeln.

 

So dürfen unter anderem:

  • Keine Grundstückseinfahrten zugeparkt werden;
  • Gegenüber von Grundstückseinfahrten nur dann geparkt werden, wenn die Ein- und Ausfahrt ungehindert möglich ist;
  • Nicht beidseitig, d.h. direkt gegenüber geparkt werden;
  • Nur so geparkt werden, dass eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m bestehen bleibt.

 

Bei der Neuenbucher Straße handelt es sich jedoch um die Hauptroute der Holztransport-LKW’s und für den landwirtschaftlichen Verkehr. Auch ist die Straße am Ortsende in Richtung Wildensee lediglich 4,40 m breit ist. Durch ausweichende LKW’s und Traktoren hat sich das Bankett in diesem Bereich bereits deutlich sichtbar abgesenkt.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots, VZ 286. Hier darf man nicht parken, das Halten (unter 3 Minuten) zum ein- und aussteigen oder be- und entladen ist jedoch erlaubt. Die Aufstellung des eingeschränkten Haltverbots ist ab Neuenbucher Straße 41 bis zum Ortsschild Richtung Wildensee bzw. bis zur Abzweigung Freizeitplatz Sohl vorgesehen.

 

Im Gremium kam die Frage auf, ob auch eine Regelung nach dem Ortsschild möglich sei. Gleichzeitig soll auch das Ortsschild an die Abzweigung versetzt werden.

 

Stadträtin Markert bat den Platz zum Parken herzurichten und mit Mineralbeton zu schottern.

 


Der Stadtrat Stadtprozelten beschließt die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots, VZ 286, am Ende der Neuenbucher Straße, ab Haus Nummer 41 bis Ortsende bzw. Abzweigung Freizeitplatz Sohl. Gleichzeitig soll das Ortsschild die Abzweigung Freizeitplatz Sohl versetzt werden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0