Beschluss: Kenntnis genommen

Dr. Hanauer gab eingangs seiner Ausführungen der Verbandsversammlung bekannt, dass die von ihm zusammengestellten Ergebnisse vor ca. 3 Wochen bereits mit den Fachbehörden durchdiskutiert wurden.

 

Die seinerzeitige Aufgabenstellung habe gelautet: „Durchführung von 2 Versuchsbohrungen“. Nachfolgend ist dann noch der Ausbau von 2 Grundwassermessstellen hinzugekommen. Ergänzend wurden auch Abflussmengenmessungen am Faulbach durchgeführt. Geklärt werden sollte ein Erschließungspotential von 500.000 m³ Jahresförderung, die sich aus 320.000 m³ für den Verband und 50.000 m³ für den möglichen Anschluss der Gemeinde Altenbuch + eine Reserve zusammen setzt. Außerdem sollte eine Aktualisierung des Wasserschutzgebietskonzeptes durchgeführt werden.

 

Niedergebracht wurden die Versuchsbohrungen 2c und 2b. Bei der etwas höher gelegenen Versuchsbohrung 2b ergibt sich die Erschließung von Grundwasseraufkommen im Quartär in ca. 45 m Tiefe. Dies erbringt eine Kosteneinsparung bei den Investitionen für einen Brunnenausbau der ursprünglich in Tiefen von über 100 m angenommen wurde. Der bei den Bohrungen und auch bei den Grundwassermessstellen nachgewiesene Tonhorizont über dem Grundwasserspiegel bringt gute Bedingungen für den Schutz des Grundwassers mit sich. In den Pumpversuchen mit 17l/sec. ergab sich, dass die Wassersäule von 8 m sich nur um 2,5 m absenkte.

 

Beim zweiten Bohrpunkt wurde Wasser im Buntsandstein mit einer Ergiebigkeit von bis zu 20l/sec. gefunden. Die Pumpversuche hier erbrachten keinerlei Auswirkungen auf die erste Bohrung. Der Betrieb beider Brunnen ist also unabhängig voneinander möglich. Insgesamt wurde ein Aufkommen von über 1 Mio. m³/Jahr erschlossen.

Auch der Brunnen 2 muss nicht in einer Tiefe wie ursprünglich geplant ausgebaut werden. Beim späteren Ausbau in 80 m Tiefe können auch hier Kosten eingespart werden.

 

Herr Dr. Hanauer ging dann auf die Grundwassermessstellen ein.

Die Messstelle an der Reithalle habe eine gute Stockwerktrennung aufgezeigt. In Absprache mit den Fachbehörden sei festzustellen, dass keine weiteren Messstellen benötigt werden. Der Zufluss des Grundwassers sei grundsätzlich aus nord/nordöstlicher Richtung. Das geförderte Wasser weise Trinkwasserqualität auf. Es sei lediglich eine Entsäuerung notwendig. Das Wasser beider Bohrungen sei in jedem beliebigen Verhältnis mischbar. Mikrobiologische Probleme sind nicht zu erwarten. Mit einem Nitratgehalt von 20 mg./l sind signifikante Einflüsse der Landwirtschaft gegeben; wobei der Grenzwert von 50 mg. /l immer noch weit unterschritten wird. Mit den Landwirten ist eine Kooperationslösung in Bezug auf die Bewirtschaftung der Flächen anzustreben. Zusammenfassend könne man von einer guten Wasserqualität ausgehen.

Erfreulich sei auch festzustellen, dass bei den Modellberechnungen sowohl die gesamte Ortslage Breitenbrunn als auch die Ortsrandlage Faulbach nicht in ein künftiges Schutzgebiet einzubeziehen sind.

In dem Behördengespräch wurde auch festgehalten, dass sich die Behörden selbst um die in südlicher Richtung angrenzende Kiesabbauvorbehaltsfläche kümmern werden.

 

Aus den Schlussfolgerungen des Gutachtens sind festzuhalten:

 

  1. Bei einem späteren Betrieb beider Brunnen sollten Fördermengen von jeweils 8l/sec. beibehalten werden.

 

  1. Im Falle eines Spitzenbedarfes sollte vorrangig die Förderung des Buntsandsteinbrunnens erhöht werden.

 

  1. Der Brunnen VB 2c im Quartär sollte bei Bedarf nur über einen Zeitrum von einigen Wochen mit einer Förderrate von über 12l/sec. betrieben werden. Dadurch soll eine Infiltritation des Faulbaches in das Grundwasser vermieden werden.

 

  1. Eine langfristige Option wäre die Erschließung eines dritten Brunnens in diesem Gebiet.

 

 

Dr. Hanauer stellte der Verbandsversammlung auch das von ihm erarbeitete Schutzgebietskonzept vor.

Das Schutzgebiet ist auf einer Fläche von 9,65 km² ausgelegt, wobei das WWA in der Behördenbesprechung signalisiert habe, dass von dortiger Seite eine kleinere Fläche gesehen werde.

 

Ausfluss der Untersuchungen und des vorliegenden Gutachtens sei nunmehr die Realisierung der Trinkwassererschließung. Hierzu müsste eine Erschließungsplanung mit Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt werden. Des Weiteren sind notwendig die Erstellung der Unterlagen für die Wasserschutzgebietsausweisung und die Erarbeitung der Kooperationslösung mit der Landwirtschaft.

 

Er stellte dann das Konzept zur Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Eine solche sollte erstellt werden alleine für den Verband und aber auch weitergehend für eine evtl. Aufnahme der Gemeinde Altenbuch als Verbandsmitglied. Eine dritte Überrechnung sollte die Möglichkeit der Wasserlieferung an die Gemeinde Altenbuch, ohne Verbandsmitgliedschaft enthalten. Als Ergebnis könnte der Verband die Auswirkungen auf seinen Wasserabgabepreis an die Mitgliedsgemeinden bzw. einen Einstandspreis für die Gemeinde Altenbuch ersehen.

 

In einem weiteren Punkt ging Dr. Hanauer darauf ein, dass vor 14 Tagen eine Funkausleuchtung durchgeführt wurde. Diese war positiv. Als Ergebnis ist festzustellen, dass eine Steuerung aller Verbandsanlagen mittels Funk erfolgen könnte.

 

Der Kostenaufwand für eine solche Steuerung wurde von Verbandsvorsitzenden Haider mit 110.000,00 € benannt. Zum Schlussbericht des Ing.-Büros HG stellte 1. Vors. Haider außerdem fest, dass man mit dem Ing.-Büro einen guten Griff getan habe.