Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

Dem Gremium gingen bereits mit der Sitzungsladung sämtliche Unterlagen zu.

 

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle Miltenberg hat die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen von 2013 bis 2016 der Stadt Stadtprozelten vorgenommen.

Der Bericht vom 14.02.2018 enthält Textziffern, zu denen die Stadt gegenüber dem Landratsamt Stellungnahme zu beziehen hat.

Der Prüfbericht wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben.

 

Zu den Textziffern wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Textziffer 1:

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2012 und 2013 werden zeitnah abgeschlossen. Die örtliche Rechnungsprüfung wird zukünftig innerhalb der gesetzlichen Fristen zeitnah durchgeführt. Die Feststellung der Jahresrechnungen und die Entlastungsbeschlüsse für die Jahre 2012 bis 2015 werden zeitnah nachgeholt und erfolgen zukünftig innerhalb der gesetzlichen Fristen.

 

Zu Textziffer 2:

Nachdem die letzte Gebührenkalkulation für das Bestattungswesen zuletzt 2011 durchgeführt wurde, wird die Stadt Stadtprozelten eine neue Gebührenkalkulation beauftragen. Insbesondere die Gebühren für Urnengräber müssen überarbeitet werden. Bei der Umsetzung der Bestattungsgebühren wird sich der Stadtrat an den kalkulierten Gebühren orientieren.

Bei der Kalkulation von Wasser- und Abwassergebühren werden zukünftig die Ausführungen zur Gebührenkalkulation bei künftigen Kalkulationen berücksichtigt.

 

Zu Textziffer 3:

Die Stadt Stadtprozelten wird die Kontoführung bei den Konten des Kindergartens zukünftig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften umstellen. Die Konten werden aufgelöst. Unbare Rechnungen werden künftig durch die Kasse überwiesen. Die zur Verfügung Stellung von Handvorschüssen wird als nicht notwendig erachtet.

 

Zu Textziffer 4:

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden künftig die Anforderungen des Art. 66 GO bzw. die Geschäftsordnung beachtet. Die Geschäftsordnung regelt, dass über überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Ausgaben ab 2.500 € der Stadtrat entscheidet. Bei sachlich zusammenhängenden Ausgaben erfolgt die Erklärung der Deckungsfähigkeit im Haushaltsplan nach § 18 Abs. 2 KommHV.


Der Prüfbericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zu den Jahresrechnungen 2013 bis 2016 für die Stadt Stadtprozelten wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Zu den einzelnen Textziffern nimmt der Stadtrat wie vorstehend ausgeführt Stellung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0