Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Hierzu führte Dr. Hanauer aus, dass die Ausführungsplanung auf die Erschließung beider Brunnen abgestimmt würde. Außerdem müssten die Leitungsführungen von den Brunnen zum Maschinenhaus, die Stromversorgung und gewisse Umbauten im Maschinenhaus geplant werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der HOAI wobei seitens seines Büros die Untergrenzen angenommen wurden und die bereits bisher erbrachten Leistungen wegfallen.

Zusätzlich angeboten wurden die Abwicklung des Wasserrechtsverfahrens, des Wasserschutzgebietsverfahrens sowie die Kooperationslösung mit der Landwirtschaft.

Die Kosen für das Gesamtpaket belaufen sich auf 159.000,00 €.

 

Auf Anregung des Verbandsvorsitzenden wurde die Beschlussfassung zu TOP 3.2 in die nichtöffentliche Sitzung zurückgestellt.