Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Franz Hegmann hat sein Amt als Mitglied im Gemeinderat Altenbuch niedergelegt.

 

Als Listennachfolgerin wurde Frau Doris Karl von der Verwaltung angeschrieben, ob sie die Wahl annimmt und bereit ist, den Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) zu leisten.

 

Die Annahmeerklärung wurde fristgerecht unterzeichnet zurückgebracht.

 

Frau Doris Karl muss nun gem. Art. 31 Abs. 4 GO einen Eid leisten, mit folgendem Wortlaut:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.)

 

Den Eid nahm der erste Bürgermeister ab.

 

Die Verwaltung hatte bereits 4 Listennachfolger angeschrieben, die jedoch fristgerecht das Amt abgelehnt haben.