Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat auch die Entlastung zu beschließen.

 

Nachdem der 1. Bürgermeister Andreas Amend beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, ist dies vom 2. Bürgermeister durchzuführen.


Der Gemeinderat von Altenbuch erteilt für die Jahresrechnung 2015 seine Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0