Beschluss: Kenntnis genommen

a) Würdigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018:

 

Mit Schreiben vom 11.06.2018 wurde uns dazu folgende Prüfbemerkungen mitgeteilt.

 

Im Haushalt 2018 ist eine Kreditaufnahme von 580.000,-€ festgesetzt. Die Kreditermächtigung ist genehmigungspflichtig.

Der Schuldenstand betrug Anfang 2018, 4.868.000,-€. Bei einer Kreditaufnahme von 580.000,-€ und einer Tilgungsrate von 318.100 € beträgt der Schuldenstand Ende 2018 voraussichtlich 5.129.900 €. Im Jahr 2019 ist eine weitere Kreditaufnahme von 140.000 € geplant.

 

Der Zweckverband hatte in 2015 ein Darlehen mit Festzins über 2.200.000 € aufgenommen. Das Darlehen ist 8 Jahre tilgungsfrei. Der Kredit soll zum 30.10.2023 durch Einmalzahlung getilgt werden. Hierzu ist eine Bausparvertrag über 2.200.000 € abgeschlossen worden, der zu dem genannten Zeitpunkt fällig werden soll. Mit den Bausparsummen soll der Kredit getilgt werden.

 

In den Bausparvertrag zahlt der Zweckverband jährlich 114.400 € ein. In den Haushalten wurde die Einzahlung in den Bausparvertrag noch als Tilgung des Kredits verbucht. Entsprechend waren die Tilgungsraten höher und der Schuldenstand niedriger. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde darauf hingewiesen, dass haushaltsrechtlich die Einzahlung in den Bausparvertrag zunächst ein Ansparvertrag ist und damit eine Rücklagenzuführung und keine Tilgung ist. Dies hat zur Folge, dass die Tilgungszahlungen geringer und der Restschuldenstand höher sind und dafür eine Rücklage besteht. Die Verwaltung hat dies, soweit dies aus dem Haushalt ersichtlich ist, zumindest für die Zukunft weitgehend korrigiert. Damit ist der Schuldenstand etwas höher. Lediglich in der Schuldenübersicht scheint unter den Tilgungen auch die Einzahlung auf dem Bausparvertrag enthalten sein.

 

Dem Schuldenstand Ende 2017 von 4.868.000 € steht daher eine Rücklage in Form des Bausparvertrages (einschließlich Zinsen) in Höhe von 237.115,56 € gegenüber.

 

Die Zahlung in den Bausparvertrag ist keine „freiwillige“ Zahlung in eine Rücklage, die bei Verschlechterung der finanziellen Situation eingestellt werden könnte, weil die Ansparung erforderlich ist, um den in 2023 fällig werdende Kredit zurück zahlen zu können. Der Zweckverband muss also in der Lage sein, sowohl die aktuelle Tilgungsrate als auch die Sparrate aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt leisten zu können. Nach den Daten der Finanzplanung beträgt die Summe aus Tilgung uns Bausparrate maximal 479.000 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt in etwa in dieser Höhe. Zu berücksichtigen ist, dass in 2023 ein Teil der Kredite zwar mit der Bausparsumme zurückgezahlt wird und dann keine Sparraten mehr anfallen. Dafür wären dann Raten für den Bausparkredit zu leisten.

 

Gegenüber der letzten Finanzplanung steigen die Belastungen, da in 2018 und 2019 höhere Investitionen geplant sind und damit zusätzliche Kredite aufgenommen werden. Letztlich kann der höhere Schuldendienst durch höhere Umlage der Gemeinden und damit letztlich über die Abwassergebühren finanziert werden.

 

Haushaltsrechtlich bestehen daher keine Einwände gegen die Genehmigung des Kredits in Höhe von 580.000 € und den Haushalt 2018 insgesamt.

 

 

Abschließende Info dazu:

 

Der AZV hat zum Stand heute eine Guthaben von ca. 230.000 € auf dem Girokonto. Kassenkredite oder Eurokredite haben wir nicht am Laufen.

Nach aktueller finanzieller Lage und der Einschätzung der Verantwortlichen wird die im Haushalt festgesetzte Kreditaufnahme von 580.000 € im Jahr 2018 nicht benötigt.

 

 

b) Pumpenumbau

 

Mit Schreiben vom 10.10.2018 hat man uns die Abrechnung für den Pumpenumbau in Faulbach, Stadtprozelten und Collenberg von ABW zur Zahlung zukommen lassen.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 34.558,63 € und sind zwischenzeitlich vom Verband beglichen worden.

Die Kosten unterteilen sich in Sachkosten von 24.507,63 € und in Personalkosten von 10.051,- €.

 

Die Abrechnung bezieht sich auf die folgenden Bauwerke

 

-           Pumpenumbau Faulbach, RÜB und Pumpwerk Saemann

-           Pumpenumbau Stadtprozelten, Pumpwerk Bahnhof

-           Pumpenumbau Collenberg, Reistenhausen Dreschhalle

 

Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Erneuerung diverser Bauteile incl. der damit verbundenen Arbeitsleistung handelt sind diese Kosten als Ganzes vom AZV zu übernehmen.

 

 

c) Kanalsanierung

 

In der Verbandssitzung am 02.05.2018 wurde vom Gremium beschlossen, den Auftrag der Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung an das Büro ISAS zu vergeben.

 

Zwischenzeitlich hat der AZV zum Ingenieurvertrag vom 05.06.2018 ein Nachtragsangebot über 4.383,82 € für folgende weitere Leistungen erhalten. Zulage zur Grundlagenermittlung, Baufeldaufnahme der Haltungen im bebauten und unbebauten Bereich mit Unterstützung des AZV Südspessart.

 

Da dieser Nachtrag bereits in der Verbandssitzung im Mai 2018 erstmals erwähnt wurde, habe ich den Auftrag über die oben genannten Arbeiten incl. der damit verbundenen Mehrkosten erteilt.

 

d) Abschließende Info an die anwesenden Bürgermeister der einzelnen Mitgliedskommunen:

 

Verstärkt mussten wir feststellen, dass eine immense Menge an Spülgut immer wieder im Verbandskanal festzustellen ist.

Daher darf ich euch bitten, bereits beim Erstellen des Leistungsverzeichnisses  und der im Anschluss durchzuführenden Maßnahmen, besonders darauf zu achten, dass die ausführende Firma das anfallende Spülgut ordnungsgemäß absaugt und entsorgt.

Nur so ist es möglich, dass das Spülgut, keine Schäden in den Pumpwerken verursacht.

 

Ferner ist es dringend erforderlich, dass ABW über den Termin der Spülungen im Ortsnetz unterrichtet wird.

 

Bei Beachtung dieser doch eher unscheinbaren Dinge, ersparen wir uns Ärger und Kosten in den Pumpstationen sowie in den Verbandskanälen.

 

e) Abschluss/Neujahrssitzung:

 

Nachdem wir mit der heutigen Sitzung auch unser Verbandsjahr 2018 offiziell beschließen, möchten sowohl mein Stellvertreter als auch ich es nicht versäumen, zum Abschluss der heutigen Sitzung uns bei Euch allen für die gute und angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr bedanken.

 

Verbinden möchten wir Beide den Dank aber auch, mit dem Wunsch für Euch und Eure Familien, auf ruhige und besinnliche Feiertage und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019.

 

Da wir im Vorfeld,  -auch aufgrund der Tagesordnung-,  mit einer längeren Sitzung rechnen mussten, haben  wir uns entscheiden, das normal im Anschluss stattfindende gemeinsame Essen nicht für heute einzuplanen, sondern es an einem neuen Termin Anfang 2019 stattfinden zu lassen. Dies könne man auch mit einer Besichtigung vorab in der Kläranlage kombinieren.

 

Den genauen Termin dazu, werden wir  Euch noch rechtzeitig zukommen lassen.