Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben wurde bereits unbehandelt in der Sitzung am 15.11.18 vorgelegt.

Zu diesem Zeitpunkt war weder das Verfahren richtig gewählt; ebenso sind explizierte Befreiungen zu fassen. Deshalb muss das Bauvorhaben erneut vorgelegt werden! 

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       Überschreitung der Traufhöhe bergseits von 3,50 m auf 4,20 m

-       Überschreitung der Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Familie Winkler Jochen und Katharina, Birkenstr. 14, 97901 Altenbuch zum Anbau eines Wohnhauses mit Garage am vorhandenen Betriebsgebäude auf der Fl.Nr. 308/25,Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Traufhöhe und der Kniestockhöhe wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0