Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „An der Grundschule“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Drittelregelung bezüglich der Gaubenlänge wird überschritten

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn Daniel Seubert und Frau Markert Sabrina, Kirchstr. 18, 97901 Altenbuch um Neubau von drei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 2202/9, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Drittelregelung bei der Dachgaubenlänge wird Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „An der Grundschule“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0