Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Trieb- Steinbrunnäcker“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Kniestockhöhe 1,50 m – zulässig 0,50 cm.

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Mahr Björn und Eva, Hüttenbrunnweg 12, 97901 Altenbuch zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 1625/4, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung des Kniestocks wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Trieb- Steinbrunnäcker“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0