Bgm. Aulbach führte hierzu aus, dass für das Anwesen Hofgut Hundsrück 1, Gemarkung Krausenbach geplant wird, die Abwässer durch eine Pflanzenbeet-Kleinkläranlage zu reinigen und dann über einen Versickerungsgraben in den Untergrund versickern zu lassen.
Mit Schreiben vom
Unser Büro HG wurde seitens der Verwaltung zur
hydrologischen Abklärung ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme
liegt mit Schreiben vom
Herr Dr. Hanauer gab kurze Erläuterungen hierzu. Er schloss sich im Allgemeinen der Aussagen des WWA an. Zwar bestünde ein gewisses Restrisiko, dass aber abzuwägen sei. Zusammenfassend stellte er fest, dass zum Betrieb der Kleinkläranlage sowie der zeitweisen Nutzung des gereinigten Abwassers zur Pflanzenbewässerung keine Einwände bestehen. Letztendlich wird die Behörde hierüber entscheiden.
2. Bgm. Ritzler war der Meinung, man solle diesen Antrag ablehnen, da es bereits beim Waldwegebau in dieser Region zu Schwierigkeiten (Quelleintrübungen) kam.
Gemeinderat Karl war verwundert, dass seinerzeit ein Leitungsbau gefordert und eine Schilfklärung abgelehnt wurde. Nun sei es mal wieder anders herum.
Bgm. Aulbach führte hierzu aus, dass seinerzeit die Einleitung nur über einen Vorfluter möglich gewesen wäre. Nach entsprechender Gesetzesänderung sei nun auch eine Versickerung erlaubt.
Gemeinderat Hruby sprach sich auch für eine Ablehnung aus. Das Restrisiko sei nicht vom Tisch zu weisen. Zudem stehe man dann bei einem entsprechenden Vorfall besser da. Zudem sollte man schon bei dem geringsten Zweifel solchen Anträgen ablehnend gegenüber stehen.
2. Bgm. Ritzler war der Ansicht, dass es die Pflicht der Gemeinde sei, zum Schutz ihres Wassers, den Antrag abzulehnen.
Gemeinderat Karl fragte nach, was bei einem entsprechenden Vorfall zu unternehmen sei.
Bgm. Aulbach erklärte, dass dann die Gemeinde in der Beweispflicht sei, einen Zusammenhang darzulegen.
Auch Gemeinderat Ulrich bekundete größte Zweifel; allerdings stünden die offiziellen Stellen diesem Antrag wohl positiv gegenüber.
Im Gemeinderat entspann sich eine lebhafte Diskussion, in der die ablehnende Haltung des Gemeinderates deutlich wurde.
Auch wurde die unkooperative Haltung des Eigentümers Herrn Fuchs vom Hundsrück angesprochen, der seine Kühe verbotswidrig in der Schutzzone III weiden lasse und keine geschlossene Grasnarbe mehr vorhält. Dies sollte mit Bildern festgehalten und zur Anzeige gebracht werden.
Bgm. Aulbach bedankte sich bei Herrn Dr. Hanauer für die Ausführungen zu TOP 1 und die Unterstützung in dieser Angelegenheit und verabschiedete selbigen.
Der
Gemeinderat von Altenbuch beschließt einstimmig und vehement die Erteilung
einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot eine Abwasserbehandlungsanlage zu
errichten gem. Nr. 4.1 des Verbotskataloges zum Wasserschutzgebiet der
Buchbrunnenquelle nicht zu erteilen.
Die
Gemeinde Altenbuch sieht ein zu großes Restrisiko der Kontaminierung der
Buchbrunnenquelle durch die häuslichen Abwässer, die auch aufgrund der
gewerblichen Ausrichtung des Hofgutes Hundsrück als nicht unerheblich zu
bezeichnen ist. Die Gemeinde Altenbuch ist nicht bereit, das Restrisiko einer
möglichen Beeinträchtigung des Trinkwassers von Altenbuch hinzunehmen. Ihr
liegt es sehr am Herzen, auch zukünftig, eine einwandfreie Trinkwasserqualität
vorzuhalten. Nach Ansicht der Gemeinde Altenbuch ist der Schutz des
Trinkwassers vorrangig zu werten.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungs-ergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |