Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Aufgrund der Entscheidung des BayVGH vom 20.06.18 wurde die bestehende Rechtsunsicherheit zur Zulässigkeit der Ladung über das Ratsinformationssystem beseitigt.

 

Unser bisheriges Ladungsverhalten war somit korrekt. Jetzt gilt es noch die Geschäftsordnung von 2014 (damals Mustervorlage Bayer. Gemeindetag) an die gesicherte Rechtslage anzupassen.

 

Stadtrat Piplat bat bei der Nachmeldung von zusätzlichen Punkten zur Tagesordnung, diese wie die Ladung per Email mitzuteilen.

 

2. Bgm. Adamek befürwortete diesen Vorschlag.


Der Stadtrat von Stadtprozelten hebt die bisherigen Absätze 1 bis 3 des § 20 der GeschO auf; diese werden durch folgende Regelungen ersetzt: 

 

(1)  1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elekt-ronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden. Für die Ergänzung der Tagesordnung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Sitzungsladung.

(2)  Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3)  1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beige-fügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0