Sitzung: 24.01.2019 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Aufgrund der Entscheidung des BayVGH vom 20.06.18 wurde die bestehende Rechtsunsicherheit zur Zulässigkeit der Ladung über das Ratsinformationssystem beseitigt.
Unser bisheriges Ladungsverhalten war somit korrekt. Jetzt gilt es noch die Geschäftsordnung von 2014 (damals Mustervorlage Bayer. Gemeindetag) an die gesicherte Rechtslage anzupassen.
Stadtrat Piplat bat bei der Nachmeldung von zusätzlichen Punkten zur Tagesordnung, diese wie die Ladung per Email mitzuteilen.
2. Bgm. Adamek befürwortete diesen Vorschlag.
Der Stadtrat von Stadtprozelten
hebt die bisherigen Absätze 1 bis 3 des § 20 der GeschO auf; diese werden durch
folgende Regelungen ersetzt:
(1)
1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter
Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den
Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elekt-ronischen Einladung werden der
Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch
einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell
gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem)
eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die
Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung
ergänzt werden. Für die Ergänzung der Tagesordnung gelten die gleichen
Vorschriften wie für die Sitzungsladung.
(2)
Im Falle
der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz
1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider
abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) 1Der
Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen,
beige-fügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der
Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen
können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von
Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das
Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt,
werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |