Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis.

Dem Gremium war die Planung bekannt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Das Einverständnis des Amtes für Denkmalpflege liegt bereits vor.

 

Der Förderantrag wurde bereits gestellt.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zum Rückbau der Hauptstr. 135 – Fl.Nr. 167, Gemarkung Stadtprozelten zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0