Sitzung: 31.01.2019 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
Die Baugrenze wird nach Osten hin überschritten
Dachneigung bis 38° - geplant 40°
Wandhöhe talseits bis 6,50 m – geplant 7,93 (Quergiebel)
Kniestock 50 cm- geplant 85 cm
Quergiebelausführung als Flachdach
Diesbezüglich müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Fuchs Peter, Spessartstr. 18, 97901 Altenbuch und Frau Lang Verena, St.-Valentinus-Str. 4, 97834 Birkenfeld zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/4, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ bezüglich der Dachneigung, der Dachform, der östlichen Baugrenze, der talseitigen Traufhöhe und des Kniestocks wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |