Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Baugrenze wird nach Osten hin überschritten

Dachneigung bis 38° - geplant 40°

Wandhöhe talseits bis 6,50 m – geplant 7,93 (Quergiebel)

Kniestock 50 cm- geplant 85 cm

Quergiebelausführung als Flachdach

 

Diesbezüglich müsste Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Fuchs Peter, Spessartstr. 18, 97901 Altenbuch und Frau Lang Verena, St.-Valentinus-Str. 4, 97834 Birkenfeld zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/4, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ bezüglich der Dachneigung, der Dachform, der östlichen Baugrenze, der talseitigen Traufhöhe und des Kniestocks wird gem. § 31 Abs. 2 BauGB Befreiung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0