Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes begrüßte zu diesem Top Frau Eck und Herrn Farrenkopf vom Ing.-Büro Johann / Eck und übergab diesen das Wort.

 

Herr Farrenkopf stellte sich vor und freute sich, die Stadt bei der Planung des Kindergartens unterstützen zu dürfen. Er verwies auf die Erfahrung im Kindergartenbau sowie im Förderbereich. Es ginge im ersten Zug darum, mit der Planung zu beginnen und ein Konzept zu entwickeln. 

 

Herr Farrenkopf erläuterte anhand beiliegender PP-Präsentation die Vor- und Nachteile der beiden vorgestellten Varianten (Variante 1 Anbau – Variante 2 Neubau). Insbesondere ging er auf die Mängel des Bestandsgebäudes im Bereich Energie, Barrierefreiheit, Brandschutz, Hochwasser etc. ein. Ein Anbau würde auf eine Generalsanierung hinauslaufen. Dahingegen könne man mit dem Neubau wirtschaftlich arbeiten (auch in den Folgekosten) und zusätzlich die Vor-Ort-Situation städtebaulich wesentlich verbessern.

Er mahnte die Zeitschiene an, da bis August der Förderantrag gestellt sein muss.

 

Insbesondere wurde angesprochen:

 

Betriebserlaubnis bis 08/2020

Auslagern des KiGa-Betriebes beim Anbau

Vorgabenabstimmung mit dem LRA

Kostengegenüberstellung der Varianten lt. Anlage

 

Stadtrat Sacher fragte nach der Gartenfläche.

 

Herr Farrenkopf erklärte, dass man mit weniger Außenfläche als bisher als einziger Negativpunkt auskommen müsse. Die vorhandene übrige Spielfläche reicht aber lt. Kennwert aus.

Generell benötige man fördertechnisch eine Hauptnutzfläche von 510 m². Bei der ersten Variante sei man bei rd. 1.000 m² Fläche 3-geschossig, bei Variante 2 bei 850 m² Fläche in 2-geschossiger Bauweise.

 

Stadtrat Schwind fragte nach, ob man die Fläche aufgrund der Hochwasserfreilegung anheben müsse.

 

Herr Farrenkopf bejahte dies und verwies darauf, dass durch die Anhebung die Eingangstreppenstufen entfallen und man mit dem Gebäude nur 1,2 m tiefer im EG liege.

 

Bgmin. Kappes wies darauf hin, dass bei der Variante 1 – Anbau im Bestand 150 m² der Fläche nicht förderfähig sind.

 

Stadtrat Piplat fand die Höhenentwicklung beim Neubau überzeugend. Er fragte nach, ob man beim Anbau überhaupt ein 2 OG ausbilden müsse.

 

Herr Farrenkopf führte aus, dass man statisch und räumlich am Anbau gebunden sei. Gleiches gelte für den vorhandenen Eingangsbereich. Er argumentierte für den Neubau bezüglich der Hochwasserfreilegung, weiterbetrieb des KiGa im Altbau und der neuen Höhenlage sowie den Nichtrückgriff auf die Bausubstanz.

 

Bgmin. Kappes gab zu bedenken an die Schwierigkeiten beim Investieren in alte Gebäude und mehr Transparenz und Luft mit dem Neubau zu schaffen.

 

Stadtrat Meyer fragte nach der Bauweise beider Varianten.

 

Herr Farrenkopf erklärte, dass das Hauptgebäude in Massivbauweise angedacht sei und trotzdem mit Holz, Glas gearbeitet werden sollte. In der konkreten Ausgestaltung sei man noch offen und in Abstimmung mit dem Städtebauplaner.

 

Bgmin. Kappes wies zudem darauf hin, dass lt. Vorgaben des Landratsamtes auch eine Aufstockung als Erweiterung des Gebäudes möglich sein muss. Dies wird begründet mit den sich positiv entwickelnden Bevölkerungszahlen für Stadtprozelten (Zuwachs von 3,9 %). 

 

Stadtrat Meyer fragte nach, ob die Förderung bei beiden Varianten gleich sei.

 

Herr Farrenkopf führte aus, dass im Vorgriff auf das Raumprogramm der Regierung 4.455,00 € m²  / Fläche Raumprogramm 510 m² zur Verfügung stehen. Beim Altbestand können hier evtl. Abstriche erfolgen.

Er plädierte für den Neubau als wirtschaftlichste Variante mit dem städtebaulichen Gewinn. Lediglich als einzigen Nachteil sah er die kleinere Außenfläche.

 

Stadtrat Schwind fragte nach den Aufstockmöglichkeiten beim Neubau.

 

Herr Farrenkopf erklärte, dass eine Aufstockung nur auf dem Hauptgebäude möglich sei. 

 

Stadträtin Markert fragte nach der Zeitspanne.

 

Herr Farrenkopf erläuterte, dass ein Gesamtkonzept mit Funktionsschema zusammen mit dem KiGa und dem Landratsamt abgeklärt werden müsse. Ebenso eine baurechtliche Vorabklärung sowie ein Vorgespräch bei der Regierung. Letztendlich müsse man den Förderantrag zum 31.08.19 bei der Regierung stellen. Diesen Termin sah er als realistisch an. Mit einem Baubeginn könnte man in 2020 + 15-18 Monate Bauzeit rechnen.

Diese Zeitangaben gelten für die Variante 2, bei Variante 1 könnte man 1-2 Monate schneller sein.

 

Stadtrat Piplat fragte nach, ob bei beiden Varianten die Fördersumme gleich sei.

 

Herr Farrenkopf führte aus, dass diese bei rd. 90% der förderfähigen Kosten liege (rd. 1,8 Mio. € ohne Gewähr). Der Eigenanteil würde sich dementsprechend ändern rd. 1,0 Mio. € beim Neubau und rd. 1,30 Mio. € beim Anbau.

Zusätzlich sind bei der Variante 2 auch Gelder vom Städtebau in Aussicht (Rückbau und Platzgestaltung).

Bgmin. Kappes merkte an, dass am 11.03.19 um 15.00 Uhr der Termin mit dem KiGa-Team anstehe.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, mit der Variante 2 (Neubau) die weitere Planung und Förderantragstellung voranzutreiben.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0