Bgm. Aulbach bat den Gemeinderat noch den kurzfristig eingereichten Bauantrag zu behandeln.
Hiergegen wurden seitens des Gemeinderates keine Einwände erhoben.
Bgm. Aulbach führte weiterhin aus, dass bereits mit
Vorbescheid 4/07 vom
Der Bauantrag entspricht der Bauvoranfrage.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. 35 BauGB.
Eine Privilegierung ist gegeben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Leimeister Thomas, Leichgasse 19, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Gerätehalle (Vorbescheid 4/07) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 2159, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |