Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bgm. Aulbach bat den Gemeinderat noch den kurzfristig eingereichten Bauantrag zu behandeln.

 

Hiergegen wurden seitens des Gemeinderates keine Einwände erhoben.

 

Bgm. Aulbach führte weiterhin aus, dass bereits mit Vorbescheid 4/07 vom 26.03.07 die Bauvoranfrage bezüglich dem Neubau einer Gerätehalle die Erlaubnis erteilt wurde.

 

Der Bauantrag entspricht der Bauvoranfrage.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. 35 BauGB.

Eine Privilegierung ist gegeben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Leimeister Thomas, Leichgasse 19, 97901 Altenbuch zum Neubau einer Gerätehalle (Vorbescheid 4/07) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 2159, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

12

12

0