Beschluss: zurückgestellt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Die Neumühle ist im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.

Die Neumühle hat keine Privilegierung und muss deshalb gem. § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben) bewertet werden.

 

Hier gilt, es muss die Erschließung gesichert sein. Zudem dürfen keine öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Naturpark Spessart, in der Nähe einer 20-kv-Leitung, eines Gewässers, einer Kreisstraße.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Der Gemeinderat war sich nicht sicher, ob das Bauvorhaben Auswirkungen auf das Projekt „Freizeitsee“ habe. Desweiteren wurden die fehlenden Nachbarunterschriften bemängelt.

Bgm. Amend schlug vor hierzu nochmals beim Bauamt nachzufragen und die Entscheidung erst in der nächsten Sitzung zu treffen.

Dies befürwortete der Gemeinderat.