Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Nach Rücksprache von Herrn Schubert beim Landratsamt Miltenberg ist eine vereinfachte Bebauungsplanänderung wie vorgelegt möglich:

 

Es ist vorgesehen die unterschiedlichen Straßenbreiten von 4,50 auf 7,50 m zu verbreitern (Anpassung an die vorhandene Straßenbreiten und Erleichterung des Verkehrs) sowie bei den beiden Bauplätzen Nr. 11 und 12 die Baugrenze südlich zu erweitern um für diese Grundstücke eine bessere Ausnutzung zu erreichen. Weiterhin werden zwei Flächen für Parkplätze und ein Verbindungsweg (Fußweg) konzipiert.

 

Eine Plandarstellung lag dem Stadtrat bereits zur Sitzungsladung vor.

 

Ebenso wurde die Begründung zur Bebauungsplanänderung im Wortlaut zur Kenntnis gegeben.

 

2. Bgm. Adamek führte aus, dass die Vorgaben des Stadtrates erfüllt seien und man mit dem Verfahren vorankommen sollte.

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass man durch die Änderung eine merkliche Verbesserung erreiche.

 

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten billigt den vorgelegten  2. Änderungsentwurf zur Bebauungsplanänderung „Ringstraße“ vom Ing.-Büro Johann & Eck aus Bürgstadt sowie die Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz BauGB . Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplans keiner Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB unterzogen wird. Von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 wird abgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden an dem vorgenannten Bebauungsplanänderungsverfahren  gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beteiligt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0