Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

Die Neumühle ist im Flächennutzungsplan nicht dargestellt.

Die Neumühle hat keine Privilegierung und muss deshalb gem. § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben) bewertet werden.

 

Hier gilt, es muss die Erschließung gesichert sein, sowie es dürfen keine öffentliche Belange beeinträchtigt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Naturpark Spessart, in der Nähe einer 20-kv-Leitung, eines Gewässers, einer Kreisstraße.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht die Pläne.

Das Gremium sah die Geschwindigkeitsverhältnisse zur Staatsstraße als kritisch.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn Gollbach Alexander, Neumühle 1, 97901 Altenbuch zur Bauvoranfrage: Umbau eines Wohnhauses in 5 Wohneinheiten, Ausbau des Dachs und Neubau von Balkonen mit offenem Treppenhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 559, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

8

2