Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Der Haushalt für das Jahr 2007 war den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits im Februar zugestellt worden. Er wurde nochmals von der Gemeinschaftsvorsitzenden Bgmin. Kappes und dem Geschäftsstellenleiter kurz erläutert.


Die Gemeinschaftsversammlung stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2007 zu.

 

Weiterhin stimmt die Gemeinschaftsversammlung der nachfolgenden Haushaltssatzung zu:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten (Landkreis Miltenberg) für das

Haushaltsjahr 2007

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                          519.800,00 €

 

und

 

im   V e r m ö g e n s h a u s h a l t

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                            50.000,00 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1) Verwaltungsumlage

 

1.    Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im   V e r w a l t u n g s h a u s h a l t   wird für das Haushaltsjahr 2007 auf

403.200,00 €   festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

 

2.    Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2006 auf 2.949 Einwohner festgesetzt.

 

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 136,73 € festgesetzt.

 

(2) Investitionsumlage

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2007 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

6

5

5

0

 

 

VG-Gebäude

 

Im Zusammenhang mit dem Haushalt sprach die Gemeinschaftsvorsitzende an, dass für dieses Jahr vorgesehen ist zumindest für ihr Büro und das des Geschäftsstellenleiters neue Büromöbel zuzüglich Lampen und evtl. Fußboden anzuschaffen. Das Angebot hierfür beläuft sich auf ca. 12.000,00 €.

 

Ergänzend hierzu wurde vom Geschäftsstellenleiter angemerkt, dass auch die Büros Aulbach und Wolz noch mit neuen Büromöbeln auszustatten sind. Ebenso das noch einzurichtende künftige Besprechungszimmer.

Außerdem soll das gesamte Bürogebäude mit einem neuen Innenanstrich versehen werden.

 

Zu den Neuanschaffungen bzw. dem Innenanstrich bestanden seitens der Gemeinschaftsversammlung keine Einwände.