Sitzung: 15.04.2019 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0
Den
Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die
Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019 übermittelt.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes
Faulbach
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen
Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 924.300
Euro
und
im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 3.864.000 Euro
ab.
§ 2
Für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind Kreditaufnahmen in Höhe von 2.000.000 Euro
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der
durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll)
wird auf
760.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2018 auf 235 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.234,04 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll
wird auf
13.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2018 auf 235 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 55,32 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Faulbach beschließt den vorgelegten Haushaltplan 2019 sowie die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
7 |
6 |
6 |
0 |