Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Gewerbegebiet des OT Bettingen wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Almosenberg“ planungsrechtlich gesteuert und entwickelt. Die darin enthaltenen Gewerbeflächen konnten bislang an unterschiedlichste Unternehmen zur Bebauung veräußert werden. Der letzte Erschließungsabschnitt erschließt an der Straße „Am Fuchsacker“ Gewerbegebietsflächen. Darüber hinaus stehen dann keine Gewerbegebietsflächen für eine Weiterentwicklung zur Verfügung.

Um auch zukünftig zeitnah auf Vorhaben und Gewerbeentwicklungen reagieren zu können, ist es erforderlich weitere Bauflächen – im Sinne der Angebotsplanung – bereitzustellen, um damit die positiv wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Almosenberg zu fördern. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die geplante Änderung des FPlanes umfasst eine Fläche von ca. 12,3 ha und grenzt im Westen an das bestehende Gewerbegebiet an. Änderung der Fläche von Landwirtschaft in Gewerbegebiet. Parallel hierzu wird auch ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

Hierzu wird die Stadt gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange gehört.

 

Frist zur Stellungnahme 10.05.2019.

 

Die kompletten Unterlagen können eingesehen werden unter:

 

https://www.wertheim.de/startseite/buergerservice/auslegungen.html

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass er die Begründung zur Ausweisung für abenteuerlich hält und hier keine Steuerung der Entwicklung sieht.

 

3. Bgm. Kroth sah in der stetigen Entwicklung des Almosenbergs auch Arbeitsplätze für die Zukunft, auch für unsere Bürger.

 

2. Bgm. Adamek merkte an, dass das Vorhaben von Wertheim nicht die Planungshoheit von Stadtprozelten betrifft.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes 89 der Stadt Wertheim im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Almosenberg – Erweiterungsfläche 1“ in Wertheim-Dertingen als Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Im weiteren Verfahren wird von einer erneuten Anhörung im Stadtrat bei gleichbleibender Planung abgesehen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

9

1