Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Dieser Bauantrag resultiert aus der Feststellung von „Schwarzbauten“. Besagte Gebäude bestehen bereits und wurden bisher nicht genehmigt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Grundflächenzahl von 0,4 überschritten. Erlaubt 270 m² - geplant: 340 m². Entspricht 0,503.

Der Sichtschutzzaun überschreitet 2 m im Mittel – 2,50 m – Festsetzung: generell 2 m.

 

Gesetzlich:

 

Die Grundstücksgrenzen werden von 18 m an Fl.Nr. 1896/24 und 12,16 m an der Fl.Nr. 1896/25 angebaut (Verfahrensfrei sind 9 m pro Grundstücksgrenze und insgesamt nicht mehr als 16 m auf allen Grenzen). Zudem liegt keine Abstandsflächenberechnung bzw. Übernahme bei. Sicherlich muss es hier Nachforderungen seitens des LRA geben.

 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Der Bauherr begründet die Befreiungen mit: „Der Eigentümer ist Pflanzen- und Vogelliebhaber und benötigt zur Ausübung seines Hobbys diese Flächen.“

 

Stadtrat Johne erinnerte zudem auf den letzten Fall mit Sichtschutzzaun an der Kleinen Steig, bei dem man auch strikt verfahren habe.

 

Stadtrat Piplat merkte an, dass er auch persönlich vor Ort war und er nichts baulich Vergleichbares in der Nachbarschaft finden konnte.

 

Im Stadtrat war man einhellig der Meinung, den erst kürzlich aktualisierten Bebauungsplan „Ringstraße“ zu befolgen und nicht wieder aufzuweichen. Zudem wurden die Überschreitungen als zu massiv angesehen.

 

 

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Schütt Mario, Eichenstr. 1, 97909 Stadtprozelten zur  Genehmigung von bestehenden Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl.Nr. 1896/25, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Bezüglich der Überschreitung der GFZ und der Höhe des Sichtschutzzaunes wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

0

10

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.