Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (Mdb-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Kniestockhöhe von 50 cm – geplant 1,3 m

Länge Garage auf der Grenze von 7,5 m – geplant 10,5 m

Traufhöhe und Baugrenzüberschreitung zur Anpassung der Garagengebäude (Überschreitung Traufhöhe um 80 cm, Baugrenze um 3 m).

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

 

(Nähe Bach, Kreisstraße).

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben von Herrn und Frau Markert Stefanie und Markus, Karthäuserstr. 1, 97901 Altenbuch zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 212, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ wird bezüglich  der Überschreitung der Kniestockhöhe, der Länge der Garage auf der Grenze sowie der Traufhöhe und Baugrenze der Garage, Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0