Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bürgermeister Amend erläuterte dem Gremium eine Zusammenfassung über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2019.

 

Gemeinderat Hepp erinnerte an den Pfad zwischen Gründleinstraße und Pfarrgasse. Dieser soll, wie in der Januar Sitzung angemerkt, wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Bgm. Amend gab an, dies noch durch den Bauhof ausführen zu lassen.

Anschließend verlas die Kämmerin der VGem. Stadtprozelten Frau Tschöp die Haushaltssatzung 2019.

 

Den Gemeinderatsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.

 

Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bis Mitte März 2019 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden. Der Gemeinderat wurde bereits in der Sitzung vom 28.03.2019 über das Konzept informiert.

 

Zum Haushaltsplan nachfolgend die:

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Altenbuch

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2019

 

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit    2.347.900 € und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit      1.172.300 € ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe         390 v.H.

b)    Für die Grundstücke                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                 360 v.H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  390.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.

Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0