Sitzung: 09.05.2019 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Bürgermeister Amend erläuterte dem Gremium eine Zusammenfassung über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2019.
Gemeinderat Hepp erinnerte an den Pfad zwischen
Gründleinstraße und Pfarrgasse. Dieser soll, wie in der Januar Sitzung
angemerkt, wieder in einen guten Zustand gebracht werden. Bgm. Amend gab an,
dies noch durch den Bauhof ausführen zu lassen.
Anschließend verlas die Kämmerin der VGem. Stadtprozelten Frau Tschöp die
Haushaltssatzung 2019.
Den Gemeinderatsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans, die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019, sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem ausgehändigt.
Die Vorlage des Haushaltskonsolidierungskonzeptes musste bis Mitte März 2019 erarbeitet und über das Landratsamt Miltenberg der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden. Der Gemeinderat wurde bereits in der Sitzung vom 28.03.2019 über das Konzept informiert.
Zum Haushaltsplan nachfolgend die:
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Altenbuch
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2019
Auf
Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Altenbuch
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt;
er
schließt
im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.347.900 € und
im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.172.300 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1)
Grundsteuer
a)
Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 390
v.H.
b)
Für
die Grundstücke 360
v.H.
2)
Gewerbesteuer 360
v.H.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach
dem Haushaltsplan wird auf 390.000 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere
Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2020 bis 2022 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Er nimmt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |