Sitzung: 20.05.2019 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung auch eine Entlastung zu beschließen.
Nachdem der Verbandsvorsitzende beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich betroffen ist, ist dieser von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Die Verbandsversammlung erteilt für die Jahresrechnungen 2016 und 2017 ihre Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |