Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Gremiumsmitgliedern wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan, sowie die Vorbemerkungen zum Haushaltsplan 2019 übermittelt und diese in der Sitzung durch Kämmerin Birgit Tschöp erläutert.

 

Haushaltssatzung

 

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe 

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2019

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.064.200          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             404.400                     

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

1.    Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2019 bis einschl. 31.12.2019   1,95 Euro + 7 % MWSt.

 

 

2.    Investitionsumlage

Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 35.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.

 

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Bürgermeister Wolfgang Hörnig erkundigt sich, warum im Haushaltsplan 2018 für die Sanierung des Hochbehälters Grohberg lediglich 32.000 € eingeplant worden seien und nun 150.000 €. Der Vorsitzende erläutert, im aktuellen Haushaltsplan sei für das Finanzplanungsjahr 2022 die komplette Sanierung veranschlagt, während man im letzten Haushaltsplan lediglich die dringend notwendige Lüftung eingeplant habe. Es sei sinnvoller die komplette Sanierung durchzuführen, als lediglich Stückwerk zu tätigen. Verbandsmitglied Zöller betont, dass alle Lüftungen gemacht werden müssen und man diese Maßnahmen bereits aufgrund des guten Umgangs mit dem Gesundheitsamt hinausgezögert habe.



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0