Sitzung: 20.05.2019 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis
Miltenberg
für
das
Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.064.200 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 404.400 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2019 bis einschl. 31.12.2019 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 35.000 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Umlegungsschlüssel ist lt. Verbandssatzung das Verhältnis der im letzten Jahr im Gebiet der einzelnen Verbandsmitglieder abgenommenen Wassermenge.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 170.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Bürgermeister Wolfgang Hörnig erkundigt sich, warum im Haushaltsplan 2018 für die Sanierung des Hochbehälters Grohberg lediglich 32.000 € eingeplant worden seien und nun 150.000 €. Der Vorsitzende erläutert, im aktuellen Haushaltsplan sei für das Finanzplanungsjahr 2022 die komplette Sanierung veranschlagt, während man im letzten Haushaltsplan lediglich die dringend notwendige Lüftung eingeplant habe. Es sei sinnvoller die komplette Sanierung durchzuführen, als lediglich Stückwerk zu tätigen. Verbandsmitglied Zöller betont, dass alle Lüftungen gemacht werden müssen und man diese Maßnahmen bereits aufgrund des guten Umgangs mit dem Gesundheitsamt hinausgezögert habe.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |