Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung am 20.12.18 behandelt aber im weiteren Verfahren vom Bauherrn zurückgezogen. Nun soll es erneut zur Genehmigung kommen und muss neu beantragt werden.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       Überschreitung der Traufhöhe bergseits von 3,50 m auf 4,20 m

-        

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Familie Winkler Jochen und Katharina, Birkenstr. 14, 97901 Altenbuch zum Anbau eines Wohnhauses mit Garage am vorhandenen Betriebsgebäude auf der Fl.Nr. 308/25,Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Traufhöhe bergseits wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker II“ gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0