Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit Schreiben vom 26.02.2019, Eingang am 16.07.2019, legte die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Hiernach ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum 2020-2022 eine Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung von 4,52 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 3,80 €/m³.

Für die Entwässerung errechnet sich eine Benutzungsgebühr von 3,00 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,50 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, so soll das Aufkommen die Kosten nicht übersteigen.

 

Ab 01.01.2001 ist aufgrund der Änderung von § 20 Abs. 4 KommHV für eine Kostenüberdeckung bei kostenrechnenden Einrichtungen die Bildung von Sonderrücklagen grundsätzlich zwingend vorgeschrieben. Kostenüber- bzw. –unterdeckungen werden sachgerecht in den Benutzungsgebührenkalkulationen nachgewiesen.

 

Neben der Sonderrücklage aus Gebührenschwankungen, welche grundsätzlich im folgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen ist, bietet der Gesetzgeber zwei Möglichkeiten der Rücklagenbildung:

-    Abschreibung der zuwendungsfinanzierten Anlageteile (seit 01.01.2000)

-    Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte (seit 01.08.2013)

 

In der seit 01.08.2013 geltenden Fassung des Art. 8 Abs. 3 KAG sind diese Sonderrücklagen einschließlich einer angemessenen Verzinsung der Einrichtung wieder zuzuführen. Somit können diese Sonderrücklagen sowohl für Investitionen als auch für Unterhaltsmaßnahmen herangezogen werden. Auch zeitlich gesehen ist die Zuführung der Sonderrücklagen an die Einrichtung nicht an Kalkulationszeiträume oder sonstige Fristen gebunden.

 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit der Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder vor, dass eine Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ ab dem Veranlagungsjahr 2020 in die Kalkulation mit einfließt. Die Benutzungsgebühr für die Entwässerung würde somit 3,50 €/m³ statt 3,00 €/m³ betragen. Dies führt zu einer Sonderrücklage pro Veranlagungsjahr in Höhe von 20.270,15 €.

 

Hintergrund dieses Vorschlags ist die zu erwartenden höheren Gebührensätze für die Entwässerung nach Fertigstellung der Kläranlage Dorfprozelten. Sobald die Kläranlage in Betrieb genommen wird, d.h. die Baumaßnahme abgeschlossen ist, fließen diese Investitionen im Folgejahr in die Berechnung der Abschreibung und Verzinsung mit ein und erhöhen die Abwassergebühr der Gemeinde Altenbuch. Um diese Erhöhung etwas abzufedern, schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensenkung nur teilweise durchzuführen und stattdessen eine Sonderrücklage in Höhe von rund 20.000 € jährlich aufzubauen, die im nächsten Kalkulationszeitraum wieder in die Benutzungsgebühr für die Entwässerung mit einfließt.

 

Aus diesem Grund wird für die Wasserversorgung die Erhöhung der Verbrauchsgebühr auf 4,52 €/m³ vorgeschlagen.

 

Für die Entwässerung wird die Senkung des Gebührensatzes auf 3,50 €/m³ zum 01.01.2020 vorgeschlagen.

Gleichzeitig wird die Bildung einer Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ ab dem VM 2020 vorgeschlagen.

 

Gemeinderat Hruby fragte nach, ob es schon vorhersehbar sei, dass die Wasserpreise steigen.

Bürgermeister Amend antwortete, dass aufgrund der Maßnahmen am Klärwerk man davon ausgehen könne und um diese Erhöhung etwas abzufedern die Rücklage gebildet werden soll.

Gemeinderat Hepp mahnte zur Vorsicht, aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Stabilisierungshilfe.
Dies sei laut Herr Amend nicht der Fall.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2020 auf 4,52 €/m³ zu erhöhen. Bei der Entwässerung wird die Einleitungsgebühr zum 01.01.2020 auf 3,50 €/m³ gesenkt und eine Sonderrücklage „Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen“ gebildet.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0