Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgmin. Kappes gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Die Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart“ bedarf der geringfügigen Überarbeitung:

 

Die Satzung vom 20.10.2006 enthielt bisher keine Benennung des Regenbogenbaums für Totgeburten, der bereits seit vielen Jahren im Ruheforst kostenfrei angeboten wird. Dieser Punkt wurde unter der Aufzählung der Rubebiotope in § 6 Abs. 2 als Punkt d) eingefügt.

 

Auch wurde bislang keine Regelung über das Nutzungsrecht im Falle des Ablebens des Vertragsinhabers getroffen.

 

Aus diesem Grund wird § 8 der Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart Stadtprozelten“ um den zweiten Absatz ergänzt und erhält eine Neufassung:

 

2.    Schon bei Vertragsabschluss soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch eine im Zeitpunkt seines Todes wirksam werdende Verfügung übertragen. Wird bis zu seinem Tode keine derartige oder eine unwirksame Bestimmung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:

 

a)    auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,

b)    auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,

c)    auf die Stiefkinder,

d)    auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,

e)    auf die Eltern,

f)     auf die vollbürtigen Geschwister,

g)    auf die Stiefgeschwister,

h)    auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der Älteste Nutzungsberechtigter.

 

 

Stadträtin Tauchmann fragte nach der Regelung bei nicht verheirateten Paaren.

 

Stadtrat Johne erklärte, dass diese vorab entsprechende Regelungen treffen können, ansonsten gelten die neuen Satzungsbestimmungen.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung

der Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart Stadtprozelten“

 

Auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeord-nung (GO) und Art. 7 und 8 des Bayerischen Bestattungsgesetzes (BestG) i.V.m. der Bekanntmachung über Aufgaben der Gemeinde beim Vollzug des Bestattungswesens (BestBek) vom 12. November 2002 (AllMBl S 965) zuletzt geändert am 07.05.2010 erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Satzung

 

 

§ 1- Änderung zu § 6

 

In § 6, 2. Absatz wird folgender Passus neu eingefügt:

d) Regenbogenbaum für Totgeburten.

 

 

§ 2 – Änderung zu § 8

 

§ 8 erhält folgende Neufassung:

 

1.     Das Nutzungsrecht wird durch Abschluss eines Vertrages zwischen dem Erwerber und der Stadt vergeben. Das Nutzungsrecht an den registrierten RuheBiotopen wird mindestens 20 Jahre, max. bis zu 99 Jahre verliehen. In jedem RuheBiotop (§ 6 Abs. 2, Buchstabe b) und c)) können max. 12 Urnen beigesetzt werden.

 

2.     Schon bei Vertragsabschluss soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch eine im Zeitpunkt seines Todes wirksam werdende Verfügung übertragen. Wird bis zu seinem Tode keine derartige oder eine unwirksame Bestimmung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:

 

a)    auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,

b)    auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,

c)    auf die Stiefkinder,

d)    auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,

e)    auf die Eltern,

f)     auf die vollbürtigen Geschwister,

g)    auf die Stiefgeschwister,

h)    auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben.

Innerhalb der einzelnen Gruppen wird der Älteste Nutzungsberechtigter.

 

 

§ 3 - Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.11.2019 in Kraft.

 

 

 

Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart Stadtprozelten“ auszufertigen und bekanntzumachen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0