Sitzung: 26.09.2019 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0
Seit der Gründung des Ruheforstes im Jahr 2006 sind die Gebühren des Ruheforstes unverändert. Um den gestiegenen Ausgaben, u.a. Personalkostensteigerung, Sturmschäden, Verkehrssicherungspflichten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung eine moderate Gebührenanpassung vor.
(1) Gemeinschaftsbiotop: mit 12 Beisetzungsstellen
Bisher Neu
Wertungsstufe 1
Gebühr pro Beisetzungsstelle 515,00 € 570,00 €
Wertungsstufe 2
Gebühr pro Beisetzungsstelle 820,00 € 900,00 €
Wertungsstufe 3
Gebühr pro Beisetzungsstelle 1.025,00 € 1.150,00 €
Wertungsstufe 4
Gebühr pro Beisetzungsstelle 1.785,00 € 1.950,00 €
(2)
Familien- oder Freundschaftsbiotop: mit 12
Beisetzungsstellen
Wertungsstufe 1 2.975,00 € 3.275,00 €
Wertungsstufe 2 4.165,00 € 4.585,00 €
Wertungsstufe 3 5.355,00 € 5.890,00 €
Wertungsstufe 4 9.520,00 € 9.900,00 €
(3)
Einzelbiotop:
Wertungsstufe 1 2.975,00 € 3.275,00 €
Wertungsstufe 2 4.165,00 € 4.165,00 €
Wertungsstufe 3 5.355,00 € 5.890,00 €
Wertungsstufe 4 9.520,00 € 9.900,00 €
(4)
Regenbogenbaum für Totgeburten: 0,00 € 0,00 €
Zusatzleistungen für die Beisetzung:
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der
Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine
Gebühr erhoben von 205,00 € 260,00 €
Für die Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeiten
wird eine zusätzliche Gebühr festgesetzt von 50,00 € 100,00 €
3. Bgm. Kroth merkte an, dass er eine Erhöhung nach 13 Jahren als angemessen empfindet. Zudem war er der Ansicht, dass eine Erhöhung den Trend zur Waldbestattung nicht bremst.
Stadtrat Piplat verwies bei der Beschlussvorlage auf die Nichtanpassung der Einzelbiotope. Dies sei wohl ein Tippfehler, da in der Satzungsausarbeitung sehr wohl eine Anpassung vorgenommen wurde. Auch er war der Ansicht, dass nach 13 Jahren eine Kostenanpassung um 10% nicht überzogen sei.
2. Bgm. Adamek fragte nach, ob die Preise mit der Fa. RuheForst abgestimmt sind.
Bgmin. Kappes bestätigte dies.
Bgmin. Kappes verwies zudem auf die diesjährigen massiven Sturmschäden sowie die anhaltende Trockenheit hin. Daraus resultierend müssen Baumersatzplanzungen (Heister) im großen Umfang vorgenommen werden.
Der Stadtrat von Stadtprozelten
beschließt folgende
Satzung zur Änderung
der Abgabensatzung zur Friedhofsatzung
„RuheForst®
Südspessart Stadtprozelten“
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des
Kommunalen Abgabengesetzes (KAG), (BayRS 2024 – 1 – I), i.d. jeweils gültigen
Fassung erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Satzung
§ 1 - Änderung
§ 3 B) der Abgabensatzung zur Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart Stadtprozelten“ wird wie folgt geändert:
(1) Gemeinschaftsbiotop: mit 12 Beisetzungsstellen
Wertungsstufe 1
Gebühr pro Beisetzungsstelle 570,00 €
Wertungsstufe 2
Gebühr pro Beisetzungsstelle 900,00 €
Wertungsstufe 3
Gebühr pro Beisetzungsstelle 1.150,00 €
Wertungsstufe 4
Gebühr pro Beisetzungsstelle 1.950,00 €
(2) Familien- oder Freundschaftsbiotop: mit 12 Beisetzungsstellen
Wertungsstufe 1 3.275,00 €
Wertungsstufe 2 4.585,00 €
Wertungsstufe 3 5.890,00 €
Wertungsstufe 4 9.900,00 €
(3) Einzelbiotop:
Wertungsstufe 1 3.275,00 €
Wertungsstufe 2 4.585,00 €
Wertungsstufe 3 5.890,00 €
Wertungsstufe 4 9.900,00 €
(4) Regenbogenbaum für Totgeburten: 0,00 €
Zusatzleistungen für die Beisetzung:
Für die Herstellung der Graböffnung, die Beisetzung der
Urne sowie das Verschließen des Grabes wird eine
Gebühr erhoben von 260,00 €
Für die Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeiten
wird eine zusätzliche Gebühr festgesetzt von 100,00 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Bürgermeisterin Kappes wird ermächtigt die Satzung der Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofssatzung „RuheForst Südspessart Stadtprozelten auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u. Stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |