Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Stadtrat nahm Einsicht in die Planunterlagen.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung führte hierzu folgendes aus:

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

  • Die Baugrenze wird im südlichen und östlichen Teil überschritten.
  • Die Grünfläche am südlichen Rand wird teilweise überplant.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben des Herrn Müller Gerhard, Am Hexenplatz 10, 97909 Stadtprozelten zum Schwimmbadanbau am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.: 1823/66, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen der Festsetzung des Bebauungsplanes „Kleine Steig“ bezüglich der Baugrenzen (südlich und östlich) sowie der Überplanung von Grünfläche wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

13

0